
Ihre kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung wirft kaum noch Rendite ab? Die Abschluss- und Verwaltungskosten fressen die Gewinne auf? Bei einer Kündigung bietet Ihnen die Versicherung oft nur einen enttäuschend niedrigen Rückkaufswert an. Viele Versicherungsnehmer fühlen sich mit ihren teuren und unrentablen Altverträgen betrogen.
Ähnlich wie bei Kreditverträgen enthalten unzählige Versicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis 2007 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Ist die Belehrung fehlerhaft, hat die Widerrufsfrist nie begonnen zu laufen. Sie können den Vertrag daher auch heute noch widerrufen. Der finanzielle Vorteil gegenüber einer Kündigung ist enorm.
Ihr nächster Schritt: Verschenken Sie kein Geld an Ihre Versicherung. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen.
Betroffen sind hauptsächlich kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen (auch fondsgebundene), die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.
Selbst dann können Sie oft noch Jahre später den Widerruf erklären und die Differenz zwischen dem (niedrigen) Rückkaufswert und dem (höheren) Widerrufswert nachfordern.