Widerruf Ihrer Lebensversicherung: Holen Sie Tausende Euro mehr aus Ihrem Vertrag

Ihre kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung wirft kaum noch Rendite ab? Die Abschluss- und Verwaltungskosten fressen die Gewinne auf? Bei einer Kündigung bietet Ihnen die Versicherung oft nur einen enttäuschend niedrigen Rückkaufswert an. Viele Versicherungsnehmer fühlen sich mit ihren teuren und unrentablen Altverträgen betrogen.

 

Die Lösung: Der "ewige" Widerruf als Ausweg

Ähnlich wie bei Kreditverträgen enthalten unzählige Versicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis 2007 fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Ist die Belehrung fehlerhaft, hat die Widerrufsfrist nie begonnen zu laufen. Sie können den Vertrag daher auch heute noch widerrufen. Der finanzielle Vorteil gegenüber einer Kündigung ist enorm.

 

Ihre Vorteile beim Widerruf:

  • Alle eingezahlten Beiträge zurück: Sie erhalten Ihre gesamten Prämien zurück.
  • Zinsen auf Ihre Beiträge: Die Versicherung muss Ihnen die mit Ihrem Geld erwirtschafteten Gewinne (Nutzungsersatz) auszahlen.
  • Keine hohen Stornokosten: Die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei einer Kündigung abgezogen werden, darf die Versicherung beim Widerruf oft nicht vollständig einbehalten.

 

Unser Vorgehen für Ihr Geld

  1. Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen: Im Rahmen der Erstberatung analysieren wir Ihren Versicherungsvertrag (Police) auf die typischen Fehler in der Widerrufsbelehrung.
  2. Berechnung Ihres Anspruchs: Wir berechnen den Mehrwert, den Ihnen ein Widerruf im Vergleich zum aktuellen Rückkaufswert bringt.
  3. Durchsetzung des Widerrufs: Wir erklären für Sie den Widerruf und setzen Ihren Anspruch auf eine deutlich höhere Auszahlung konsequent gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch.

 

Ihr nächster Schritt: Verschenken Sie kein Geld an Ihre Versicherung. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für welche Verträge ist ein Widerruf möglich?

Betroffen sind hauptsächlich kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen (auch fondsgebundene), die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.

 

Was ist, wenn ich den Vertrag bereits gekündigt habe?

Selbst dann können Sie oft noch Jahre später den Widerruf erklären und die Differenz zwischen dem (niedrigen) Rückkaufswert und dem (höheren) Widerrufswert nachfordern.