Der Widerrufsjoker: Tausende Euro sparen durch Widerruf Ihres alten Darlehens

Zahlen Sie seit Jahren für Ihre Immobilie einen Darlehensvertrag mit hohen Zinsen ab, während die heutigen Konditionen deutlich günstiger sind? Eine Umschuldung ist oft mit einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung verbunden, die den Zinsvorteil zunichtemacht. Viele Darlehensnehmer fühlen sich in ihren teuren Verträgen gefangen. Doch es gibt oft einen Ausweg.

 

Die Lösung: Fehler in Ihrem Vertrag sind Ihre Chance

Zwischen 2002 und 2016 wurden unzählige Darlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen. Der Gesetzgeber schreibt exakt vor, wie eine Bank ihre Kunden über deren Widerrufsrecht aufklären muss. Ist diese Belehrung fehlerhaft, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen. Das Ergebnis: Sie können den Vertrag auch heute noch widerrufen – das ist der sogenannte "Widerrufsjoker".

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Rückabwicklung des Vertrags: Sie können sofort aus dem teuren Vertrag aussteigen.
  • Enorme Zinsersparnis: Sie können zu den aktuell niedrigen Zinsen neu finanzieren.
  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung: Die Bank verliert den Anspruch auf diese hohe Strafzahlung.

 

Unser Vorgehen für Ihr Recht

  1. Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen: Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung analysieren wir Ihren Darlehensvertrag und die Widerrufsbelehrung auf die entscheidenden Fehler.
  2. Berechnung Ihres Sparpotenzials: Wir berechnen konkret, wie hoch Ihr finanzieller Vorteil durch einen erfolgreichen Widerruf im Vergleich zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist.
  3. Durchsetzung des Widerrufs: Wir erklären für Sie den Widerruf gegenüber der Bank und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – zuerst außergerichtlich, und wenn nötig, auch vor Gericht.

 

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie uns prüfen, ob auch in Ihrem Vertrag der Schlüssel zu Tausenden Euro Ersparnis steckt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für welche Verträge kommt der Widerrufsjoker infrage?

Hauptsächlich für private Immobiliendarlehensverträge, die zwischen November 2002 und Juni 2016 abgeschlossen wurden. Aber auch andere Kreditverträge können betroffen sein.

 

Lohnt sich der Widerruf auch, wenn der Vertrag schon abbezahlt ist?

Ja. Wenn Sie in der Vergangenheit eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können Sie diese oft noch Jahre später zurückfordern.