
Zahlen Sie seit Jahren für Ihre Immobilie einen Darlehensvertrag mit hohen Zinsen ab, während die heutigen Konditionen deutlich günstiger sind? Eine Umschuldung ist oft mit einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung verbunden, die den Zinsvorteil zunichtemacht. Viele Darlehensnehmer fühlen sich in ihren teuren Verträgen gefangen. Doch es gibt oft einen Ausweg.
Zwischen 2002 und 2016 wurden unzählige Darlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen. Der Gesetzgeber schreibt exakt vor, wie eine Bank ihre Kunden über deren Widerrufsrecht aufklären muss. Ist diese Belehrung fehlerhaft, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen. Das Ergebnis: Sie können den Vertrag auch heute noch widerrufen – das ist der sogenannte "Widerrufsjoker".
Ihr nächster Schritt: Lassen Sie uns prüfen, ob auch in Ihrem Vertrag der Schlüssel zu Tausenden Euro Ersparnis steckt.
Hauptsächlich für private Immobiliendarlehensverträge, die zwischen November 2002 und Juni 2016 abgeschlossen wurden. Aber auch andere Kreditverträge können betroffen sein.
Ja. Wenn Sie in der Vergangenheit eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können Sie diese oft noch Jahre später zurückfordern.