
Sie haben einem Bank- oder Finanzberater vertraut, der Ihnen eine "sichere" und "hochrentable" Kapitalanlage empfohlen hat. Doch statt der versprochenen Gewinne kam es zu hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust Ihres eingesetzten Kapitals. Sie fühlen sich getäuscht und fragen sich, ob Sie diesen Schaden einfach hinnehmen müssen. Die Antwort ist in vielen Fällen: Nein.
Anlageberater und -vermittler haben weitreichende gesetzliche Pflichten. Sie müssen Sie über alle Risiken einer Anlage aufklären, Ihre finanzielle Situation und Ihre Risikobereitschaft analysieren und eine für Sie passende Anlage empfehlen ("anleger- und anlagegerechte Beratung"). Verletzt ein Berater diese Pflichten, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.
Ihr nächster Schritt: Lassen Sie nicht zu, dass die Fehler anderer zu Ihrem finanziellen Ruin werden.
Das hängt vom Einzelfall ab. Oft haften mehrere Parteien gesamtschuldnerisch, was Ihre Chancen erhöht. Wir prüfen alle potenziellen Anspruchsgegner.
Schadensersatzansprüche unterliegen Verjährungsfristen. In der Regel haben Sie ab Kenntnis des Schadens drei Jahre Zeit. Sie sollten daher schnell handeln.