Geld verloren durch Falschberatung? So holen Sie sich Schadensersatz

Sie haben einem Bank- oder Finanzberater vertraut, der Ihnen eine "sichere" und "hochrentable" Kapitalanlage empfohlen hat. Doch statt der versprochenen Gewinne kam es zu hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust Ihres eingesetzten Kapitals. Sie fühlen sich getäuscht und fragen sich, ob Sie diesen Schaden einfach hinnehmen müssen. Die Antwort ist in vielen Fällen: Nein.

 

Die Lösung: Berater haften für ihre Fehler

Anlageberater und -vermittler haben weitreichende gesetzliche Pflichten. Sie müssen Sie über alle Risiken einer Anlage aufklären, Ihre finanzielle Situation und Ihre Risikobereitschaft analysieren und eine für Sie passende Anlage empfehlen ("anleger- und anlagegerechte Beratung"). Verletzt ein Berater diese Pflichten, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

 

Ihre Ansprüche als geschädigter Anleger:

  • Schadensersatz: Sie müssen so gestellt werden, als hätten Sie die Falschberatung nie erhalten und die schädliche Anlage nie getätigt.
  • Rückabwicklung: Sie geben die (oft wertlosen) Anteile zurück und erhalten im Gegenzug Ihr investiertes Kapital zuzüglich Zinsen zurück.

 

Unser Vorgehen für Ihr Recht

  1. Analyse Ihrer Situation: In der Erstberatung besprechen wir Ihren Fall und prüfen die vorhandenen Unterlagen wie Zeichnungsscheine und Anlageprospekte.
  2. Prüfung der Beratungsdokumentation: Wir fordern die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsdokumentation an und analysieren sie auf Widersprüche und Pflichtverletzungen.
  3. Geltendmachung Ihrer Ansprüche: Wir machen Ihre Schadensersatzansprüche außergerichtlich geltend und führen, falls unvermeidbar, den Prozess mit der nötigen Konsequenz und Kompetenz für Sie.

 

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie nicht zu, dass die Fehler anderer zu Ihrem finanziellen Ruin werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer haftet genau – die Bank, der Berater oder die Fondsgesellschaft?

Das hängt vom Einzelfall ab. Oft haften mehrere Parteien gesamtschuldnerisch, was Ihre Chancen erhöht. Wir prüfen alle potenziellen Anspruchsgegner.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Schadensersatzansprüche unterliegen Verjährungsfristen. In der Regel haben Sie ab Kenntnis des Schadens drei Jahre Zeit. Sie sollten daher schnell handeln.