Fachanwalt für Bankrecht // Benedikt-Jansen & Kar

Bankgeschäfte

Banken sind geschäftig und mächtig. Ganz gleich, um welches Kreditinstitut es sich handelt, stets geht es vorrangig um möglichst hohe Gewinne und nicht das Wohl der Kunden. Wer das Geld hat, der hat die Macht. Und so hilft den Banken und Sparkassen ihre Macht, gegenüber schwächeren Marktpartnern und Kunden bei jeglichen Bankgeschäften auszuspielen. Sie bestimmen die „Spielregeln“ und „diktieren“ die Bedingungen für den Geschäftsverkehr.

Doch die Macht der Banken ist nicht grenzenlos. Bankgeschäfte sind gesetzlich reguliert und werden staatlich kontrolliert. Und Anwälte für Bankrecht sorgen dafür, dass Rechtsverstöße und „Rechenfehler“ zum Nachteil der Bankkunden sowie Kontrollmängel nicht folgenlos bleiben. So z.B. dann, wenn Banken Darlehen plötzlich kündigen, Sicherheiten zum Schleuderpreis verwerten, gut verzinste Sparverträge kündigen, überhöhte oder unstatthafte Gebühren erheben, unberechtigt Vorfälligkeitsentschädigungen verlangen (mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net), Zinsen falsch anpassen etc.

„Die Bank gewinnt immer“ gilt vor Gericht nimmer. Die Liste der Urteile ist lang, in denen Kreditinstituten ein bestimmtes Geschäftsgebaren zum Nachteil ihrer Kunden untersagt wurde. Stets haben sich hier die Bankkunden mit Hilfe von spezialisierten Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht durchgesetzt. Das zeigt, dass bei aller Macht der Banken, der geschädigte Kunde nicht chancenlos ist, Recht und damit Geld zu bekommen bzw. Geld zu sparen.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Problems mit einem Kreditinstitut

Sie sind unsicher, ob Sie im Recht sind und ob es Sinn macht, gegen „Ihre“ Bank oder Sparkasse vorzugehen? Sie scheuen das Kostenrisiko, weil Sie die Erfolgsaussichten nicht kennen? Sie wissen nicht, welchen Anwalt Sie fragen können? – Kein Problem!
Wir bieten Ihnen dafür eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Problems. So wissen Sie, ob Sie einen Anspruch haben, wie Ihre Chancen sind, diesen durchzusetzen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ihre Vorteile:
 

  1. Sie geben nicht unnötig Geld dafür aus, um vielleicht zu erfahren, dass man nichts für Sie tun kann.
  2. Sie lernen unsere Kanzlei und den Anwalt kennen, der Sie ggf. vertritt.
  3. Im Ergebnis können Sie informiert und völlig frei entscheiden, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen wollen.

Anwalt ist Vertrauenssache – Erfolg ist Anwaltssache

Jeder Rechtsstreit ist eine Belastung. Nur dann, wenn der Mandant seinem Anwalt vertraut, er seine Angelegenheit in „guten Händen“ sieht, dann kann er gelassener damit umgehen. Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung können Sie uns „testen“ und wir haben die Möglichkeit, Ihr Vertrauen zu gewinnen.
Unser Erfolg gibt uns Recht, unsere Meinung ist gefragt und unser Wort hat Gewicht. So kommen wir in vielen Fällen schnell und unkompliziert außergerichtlich zum Ziel unserer Mandanten. Ist eine Klage unvermeidbar, führen wir den Prozess mit Kompetenz und Konsequenz.
Sollten Sie uns mit Ihrer Angelegenheit beauftragen, dann ist das für uns eine Verpflichtung. Erfolg ist keine Glückssache. Ausgewiesene Qualifikationen, langjährige Berufserfahrungen sowie großes Engagement sind der Schlüssel unserer Erfolge für unsere Mandanten.

Unsere Kompetenz

Unsere Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit Bankkunden außergerichtlich als auch vor Gericht. Als Vertrauensanwälte für einen bekannten bankenrechtlichen Verbraucherschutzverband konnten wir in vielen Grundsatzverfahren gegen Banken und Sparkassen Urteile vor dem Bundesgerichtshof erstreiten, die allen Kunden von Kreditinstituten zu Gute kommen.
Wir wissen nicht, wie viele Millionen Euro damit Verbraucher sparen konnten oder ihnen diese und andere von uns erstrittene Urteile gebracht haben und wie viele Existenzen wir damit retten konnten. Wir wissen nur, wir haben das Richtige getan.

Klageerfolge (BGH)

  • Auslagenersatz der Banken begrenzt (Urt. v. 8.5.2012, Az. XI ZR 61/11 u. XI ZR 437/11)
  • Unwirksame Buchungspostenentgelte (BGH, Urt. 27.1.2015, Az. XI ZR 174/13)
  • Unwirksamer Art. 26 ARB-Sparkassen (BGH, Urt. 5.5.2015, Az. XI ZR 214/14)
  • Unwirksame Entgeltbestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Sparkasse (BGH, Urt. 12.9.2017, Az. XI ZR 590/15)
  • Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden (BGH, Urt. 20.3.2018, Az. XI ZR 309/16)
  • Preisklauseln für sog. Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern unwirksam (BGH, Urt. 8.5.2018, Az. XI ZR 790/16)