Bank kündigt Konto oder Kredit? So wehren Sie sich erfolgreich

Völlig unerwartet erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Bank oder Sparkasse: Ihr Konto, Ihr Dispokredit oder sogar Ihr langjähriger Immobilienkredit wird gekündigt. Für Kunden ist dies oft ein Schock, der existenzbedrohende Folgen haben kann. Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden, das Gehalt kann nicht mehr eingehen und bei einer Kreditkündigung droht die sofortige Fälligstellung der gesamten Restschuld.

 

Die Lösung: Nicht jede Kündigung ist rechtens

Banken können Verträge nicht willkürlich kündigen. Insbesondere bei Darlehensverträgen müssen strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise ein erheblicher Zahlungsverzug. Auch bei der Kündigung von Girokonten muss die Bank die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Viele Kündigungen sind formal fehlerhaft, inhaltlich unbegründet oder die Begründung ist zu pauschal. Genau hier setzen wir an.

 

Ihre Rechte und unsere Ziele:

  • Unwirksamkeit der Kündigung: Wir greifen die Kündigung an, um die Vertragsbeziehung fortzusetzen.
  • Zeit gewinnen: Wir verhandeln mit der Bank über Rückführungsvereinbarungen oder eine Aussetzung der Kündigung, um Ihnen Zeit für eine Umschuldung zu verschaffen.
  • Schadensersatz: Entsteht Ihnen durch eine unrechtmäßige Kündigung ein Schaden, machen wir diesen für Sie geltend.

 

Unser Vorgehen für Ihr Recht

  1. Sofortige Prüfung: Im Rahmen einer Erstberatung analysieren wir das Kündigungsschreiben und die Vertragsgrundlagen und geben Ihnen eine schnelle Einschätzung zur Rechtmäßigkeit.
  2. Widerspruch und Verhandlung: Wir legen umgehend Widerspruch gegen die Kündigung ein und nehmen Verhandlungen mit der Bank auf, um eine außergerichtliche Lösung zu finden.
  3. Gerichtliche Abwehr: Sollte die Bank nicht einlenken, wehren wir die Kündigung und daraus folgende Maßnahmen (z.B. Zwangsvollstreckung) konsequent vor Gericht ab.

 

Ihr nächster Schritt: Eine Kündigung durch die Bank ist ein Notfall. Verlieren Sie keine Zeit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf die Bank mein Girokonto einfach so kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist zwar oft möglich, die Bank muss aber auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen (z.B. bei Pfändungsschutzkonten). Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund erlaubt.

 

Mein Immobilienkredit wurde gekündigt. Muss ich jetzt alles auf einmal zurückzahlen?

Wenn die Kündigung wirksam ist, wird die gesamte Restschuld fällig. Deshalb ist es entscheidend, die Kündigung sofort anwaltlich prüfen zu lassen, um genau das zu verhindern.