
Völlig unerwartet erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Bank oder Sparkasse: Ihr Konto, Ihr Dispokredit oder sogar Ihr langjähriger Immobilienkredit wird gekündigt. Für Kunden ist dies oft ein Schock, der existenzbedrohende Folgen haben kann. Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden, das Gehalt kann nicht mehr eingehen und bei einer Kreditkündigung droht die sofortige Fälligstellung der gesamten Restschuld.
Banken können Verträge nicht willkürlich kündigen. Insbesondere bei Darlehensverträgen müssen strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise ein erheblicher Zahlungsverzug. Auch bei der Kündigung von Girokonten muss die Bank die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Viele Kündigungen sind formal fehlerhaft, inhaltlich unbegründet oder die Begründung ist zu pauschal. Genau hier setzen wir an.
Ihr nächster Schritt: Eine Kündigung durch die Bank ist ein Notfall. Verlieren Sie keine Zeit.
Eine ordentliche Kündigung ist zwar oft möglich, die Bank muss aber auf Ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen (z.B. bei Pfändungsschutzkonten). Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund erlaubt.
Wenn die Kündigung wirksam ist, wird die gesamte Restschuld fällig. Deshalb ist es entscheidend, die Kündigung sofort anwaltlich prüfen zu lassen, um genau das zu verhindern.