Drohende Zwangsversteigerung? So retten Sie Ihre Immobilie

Die Ankündigung einer Zwangsversteigerung ist einer der größten denkbaren Einschnitte. Ob durch eine gekündigte Finanzierung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit – wenn die Raten nicht mehr bedient werden können, droht der Verlust der eigenen vier Wände. Viele Betroffene fühlen sich gelähmt und wissen nicht, dass sie dem Verfahren nicht schutzlos ausgeliefert sind.

 

Die Lösung: Rechtliche Mittel und strategische Verhandlungen

Ein Zwangsversteigerungsverfahren bietet zahlreiche rechtliche Ansatzpunkte, um es zu verzögern, auszusetzen oder sogar komplett abzuwenden. Oft sind die zugrundeliegenden Forderungen der Bank fehlerhaft, die Kündigung des Darlehens war unwirksam oder es gibt formale Fehler im Verfahren selbst. Unser Ziel ist es, diese Fehler zu finden und für Sie zu nutzen.

 

Unsere Strategien für den Erhalt Ihres Eigentums:

  • Verfahrensrechtliche Abwehr: Wir prüfen den gesamten Prozess auf formale Fehler und legen die entsprechenden Rechtsmittel ein.
  • Verhandlungen mit der Gläubigerbank: Wir treten in Verhandlungen, um eine außergerichtliche Lösung zu finden, z.B. durch eine neue Ratenzahlungsvereinbarung oder einen Verkauf der Immobilie auf dem freien Markt zu einem fairen Preis.
  • Schutzanträge stellen: Wir prüfen, ob eine einstweilige Einstellung des Verfahrens nach § 765a ZPO wegen sittenwidriger Härte oder nach § 30a ZVG möglich ist.

 

Unser Vorgehen für Ihr Recht

  1. Sofortanalyse der Situation: In einer dringlichen Erstberatung prüfen wir den aktuellen Stand des Verfahrens, die Forderungen der Bank und die Erfolgsaussichten für eine Abwehr.
  2. Einleitung von Sofortmaßnahmen: Wir legen umgehend die notwendigen Rechtsmittel bei Gericht ein, um das Verfahren zu stoppen oder zu verlangsamen und Zeit zu gewinnen.
  3. Entwicklung einer Gesamtlösung: Parallel zur juristischen Abwehr erarbeiten wir mit Ihnen und der Bank eine wirtschaftlich tragfähige Lösung, um Ihr Eigentum langfristig zu sichern.

 

Ihr nächster Schritt: Jeder Tag zählt. Schützen Sie Ihr Zuhause.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Zeit zu handeln?

So kurz wie möglich. Sobald Sie die Anordnung der Zwangsversteigerung erhalten, sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe suchen. Bestimmte Anträge müssen innerhalb von zwei Wochen gestellt werden.

 

Kann ich die Versteigerung wirklich noch verhindern?

In vielen Fällen ja. Es gibt zahlreiche juristische Hebel. Eine Garantie gibt es nie, aber Nichtstun führt mit Sicherheit zum Verlust der Immobilie.