
Ihnen wurde eine Kapitalanlage als solide und gewinnbringend vorgestellt – vielleicht ein geschlossener Fonds, ein Nachrangdarlehen oder eine andere "unternehmerische Beteiligung". Doch die versprochenen Ausschüttungen bleiben aus, die Fondsgesellschaft steckt in Schwierigkeiten oder hat bereits Insolvenz angemeldet. Ihr investiertes Geld scheint verloren und die Verantwortlichen sind oft nicht mehr erreichbar.
Selbst wenn die ursprüngliche Beratung formal korrekt war, sind Anleger nicht schutzlos. Oft liegen die Fehler im Produkt selbst, im Emissionsprospekt oder im Verhalten der Fonds-Initiatoren. Wir prüfen jeden Fall auf eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen.
Ihr nächster Schritt: Schreiben Sie Ihr Geld nicht ab. Lassen Sie uns prüfen, welche Wege es gibt, es zurückzuholen.
Ja. Auch bei riskanten Anlagen müssen die Angaben im Prospekt korrekt sein und die Initiatoren dürfen nicht sittenwidrig handeln. Ein Risiko-Hinweis ist kein Freibrief für fehlerhafte Produkte.
Ja, unbedingt. Oft richten sich die aussichtsreichsten Ansprüche nicht gegen die insolvente Gesellschaft selbst, sondern gegen die persönlich haftenden Gründer, Manager oder Prospektverantwortlichen.