Problematische Geldanlage? Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Ihnen wurde eine Kapitalanlage als solide und gewinnbringend vorgestellt – vielleicht ein geschlossener Fonds, ein Nachrangdarlehen oder eine andere "unternehmerische Beteiligung". Doch die versprochenen Ausschüttungen bleiben aus, die Fondsgesellschaft steckt in Schwierigkeiten oder hat bereits Insolvenz angemeldet. Ihr investiertes Geld scheint verloren und die Verantwortlichen sind oft nicht mehr erreichbar.

 

Die Lösung: Auch ohne Falschberatung gibt es starke Rechte

Selbst wenn die ursprüngliche Beratung formal korrekt war, sind Anleger nicht schutzlos. Oft liegen die Fehler im Produkt selbst, im Emissionsprospekt oder im Verhalten der Fonds-Initiatoren. Wir prüfen jeden Fall auf eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen.

 

Mögliche Ansatzpunkte für Ihre Ansprüche:

  • Prospekthaftung: Wenn der Verkaufsprospekt der Anlage fehlerhaft, unvollständig oder irreführend war, haften die Prospektverantwortlichen.
  • Haftung der Gründer und Geschäftsführer: Die Initiatoren und Manager des Fonds können persönlich haften, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben.
  • Sittenwidrige Schädigung: Bei besonders unseriösen oder schneeballsystemartigen Geschäftsmodellen können wir oft Betrugs- und Haftungsansprüche geltend machen.

 

Unser Vorgehen für Ihr Recht

  1. Analyse des Investments: In der Erstberatung prüfen wir Ihre Beteiligungs- und Prospektunterlagen und ordnen die wirtschaftliche sowie rechtliche Situation der Anlagegesellschaft ein.
  2. Identifikation der Anspruchsgegner: Wir identifizieren alle potenziell haftenden Parteien – von der Fondsgesellschaft über die Gründer bis hin zu den Wirtschaftsprüfern.
  3. Bündelung und Durchsetzung: Wir bündeln die Interessen geschädigter Anleger und setzen die Ansprüche gebündelt und schlagkräftig durch, um die bestmögliche Quote für Ihr verlorenes Kapital zu erzielen.

 

Ihr nächster Schritt: Schreiben Sie Ihr Geld nicht ab. Lassen Sie uns prüfen, welche Wege es gibt, es zurückzuholen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Meine Anlage wurde als "unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko" verkauft. Habe ich trotzdem Rechte?

Ja. Auch bei riskanten Anlagen müssen die Angaben im Prospekt korrekt sein und die Initiatoren dürfen nicht sittenwidrig handeln. Ein Risiko-Hinweis ist kein Freibrief für fehlerhafte Produkte.

 

Die Fondsgesellschaft ist bereits insolvent. Lohnt sich ein Vorgehen noch?

Ja, unbedingt. Oft richten sich die aussichtsreichsten Ansprüche nicht gegen die insolvente Gesellschaft selbst, sondern gegen die persönlich haftenden Gründer, Manager oder Prospektverantwortlichen.