Haben Sie in ProReal Deutschland 7 investiert? Jetzt handeln und finanzielle Verluste abwenden!

Die aktuellen Entwicklungen rund um die ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen sind für viele Anleger besorgniserregend. Seit dem Zahlungsverzug der Emittentin am 1. Januar 2025 wächst die Unsicherheit über die Rückzahlung Ihres investierten Kapitals. Wir verstehen Ihre Sorgen und stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation als kompetenter Partner zur Seite.

Die Lage bei ProReal Deutschland 7: Ernsthafte Risiken für Ihr Kapital

Die Nachricht, dass die ProReal Deutschland 7 GmbH eine Rückzahlung an die Anleger derzeit nicht gewährleisten kann und selbst Immobilienverkäufe voraussichtlich nicht zur Deckung der Forderungen ausreichen werden, ist alarmierend. Ähnliche Negativentwicklungen bei anderen ProReal-Anlagen (Europa 9 und 10) deuten auf erhebliche Verlustrisiken hin. Für Sie als Anleger der ProReal Deutschland 7 ist es jetzt entscheidend, aktiv zu werden, um Ihre finanziellen Interessen zu wahren.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten – Wir prüfen Ihre Ansprüche!

Die komplexe Situation erfordert eine fundierte juristische Analyse. Wir setzen genau hier an, um Ihre Rechte zu schützen:

  1. Überprüfung der Nachrangklausel: Viele Schuldverschreibungen, so auch die der ProReal Deutschland 7, enthalten Nachrangklauseln. Diese bedeuten, dass Ihre Forderungen im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient würden – oft mit der Folge eines Totalverlusts.
    • Unsere Leistung: Wir prüfen detailliert, ob diese Klausel in Ihrem Fall überhaupt wirksam vereinbart wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt hohe Anforderungen an die Transparenz und Verständlichkeit solcher Klauseln (§ 307 BGB). Sind diese nicht erfüllt, beispielsweise weil die Klausel überraschend (§ 305c BGB) oder intransparent ist, kann sie unwirksam sein. Eine erfolgreiche Anfechtung der Klausel verbessert Ihre Position als Gläubiger erheblich!
  2. Ansprüche gegenüber der Emittentin (ProReal Deutschland 7 GmbH):
    • Vertragsverletzung: Durch den Zahlungsverzug hat die Emittentin ihre vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber verletzt.
    • Prospekthaftung: Wir untersuchen, ob der Emissionsprospekt fehlerhaft oder irreführend war, insbesondere im Hinblick auf die Darstellung von Risiken. Sollten wesentliche Risiken verschwiegen oder falsch dargestellt worden sein, können hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
  3. Haftung Ihres Anlagevermittlers oder Ihrer Bank: Dies ist oft ein vielversprechender Ansatzpunkt. Anlageberater und vermittelnde Banken haben strenge Aufklärungs- und Beratungspflichten. Wir prüfen, ob diese in Ihrem Fall verletzt wurden:
    • Anleger- und objektgerechte Beratung: Wurden Sie umfassend, korrekt und verständlich über alle Risiken aufgeklärt? Dazu zählen:
      • Das Risiko des Totalverlusts Ihres Kapitals.
      • Die speziellen Risiken nachrangiger Schuldverschreibungen und deren Konsequenzen im Insolvenzfall.
      • Risiken von Immobilieninvestitionen, insbesondere bei Projektentwicklungen.
      • Mögliche Interessenkonflikte Ihres Beraters (z.B. durch Provisionen/Kick-Backs)?
    • Eignungsprüfung: Hat Ihr Berater Ihre finanzielle Situation, Ihre Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft korrekt erfasst und geprüft, ob die Anlage überhaupt für Sie geeignet war?
    • Keine Verharmlosung: Wurden Risiken heruntergespielt oder die Anlage fälschlicherweise als besonders sicher dargestellt?

Wenn Sie hier Mängel in der Beratung vermuten, könnten Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Ziel ist es, Sie so zu stellen, als hätten Sie die Anlage nie getätigt – also die Rückzahlung Ihres investierten Betrags zuzüglich Zinsen gegen Übertragung der Schuldverschreibung.

Ihre Experten an Ihrer Seite

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Anlegerrechten. Wir sind versiert in der:

  • Analyse und Anfechtung von Nachrangklauseln.
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung.
  • Vertretung geschädigter Anleger gegenüber Emittenten und Finanzdienstleistern.

Handeln Sie jetzt – Sichern Sie Ihre Ansprüche!

Die Zeit drängt, denn es laufen Verjährungsfristen. Zögern Sie nicht und nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, bewerten die Erfolgsaussichten und erläutern Ihnen klare Handlungsoptionen.

Wir setzen uns mit juristischer Expertise, wirtschaftlichem Verständnis und dem nötigen Nachdruck für Ihre finanziellen Interessen ein. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

Kontaktieren Sie uns noch heute – gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht!

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