Probleme mit Ihrer Kapitalanlage "Denpro"? Wir setzen Ihre Rechte durch!
Der Fall "Denpro" und ähnliche problematische Kapitalanlagen verunsichern viele Anleger. Versprochene Renditen bleiben aus, Geschäftsmodelle sind undurchsichtig und es besteht der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten. Wenn Sie in "Denpro" investiert haben oder bei Ihrer Kapitalanlage ähnliche Warnsignale erkennen, sind Sie nicht allein – und Sie müssen finanzielle Nachteile nicht tatenlos hinnehmen.
Erkennen Sie Warnsignale bei Ihrer Kapitalanlage?
Fälle wie "Denpro" weisen oft typische Merkmale auf, die Anleger alarmieren sollten:
- Unrealistisch hohe Renditeversprechen: Klingt es zu gut, um wahr zu sein?
- Intransparente Geschäftsmodelle: Verstehen Sie wirklich, wie Ihr Geld eingesetzt wird?
- Fehlerhafte oder unvollständige Informationsmaterialien: Wurden Sie im Verkaufsprospekt oder Beratungsgespräch umfassend und korrekt informiert?
- Ausbleibende Zins- oder Rückzahlungen: Werden vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten?
- Verdacht auf Schneeball- oder Ponzi-Systeme: Gibt es Anzeichen für ein betrügerisches System?
Ihre rechtlichen Möglichkeiten – Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen!
Geschädigten Kapitalanlegern stehen verschiedene zivilrechtliche Wege offen, um erlittene Schäden kompensiert zu bekommen oder finanzielle Nachteile abzuwehren. Unsere erfahrenen Fachanwälte prüfen für Sie unter anderem folgende Anspruchsgrundlagen:
- Prospekthaftung: Waren die Verkaufsunterlagen (z.B. nach WpPG oder VermAnlG) fehlerhaft oder unvollständig und war dies für Ihre Anlageentscheidung ursächlich? Ziel ist oft die Rückabwicklung Ihrer Anlage.
- Berater- und Vermittlerhaftung: Wurden Sie von Ihrer Bank oder einem freien Vermittler falsch oder unzureichend beraten? Berater müssen anleger- und objektgerecht beraten, über Risiken (bis hin zum Totalverlust) und Provisionen aufklären. Vermittler müssen korrekte und vollständige Informationen bereitstellen. Wir prüfen, ob Pflichten aus dem Beratungs- oder Vermittlungsvertrag oder gesetzliche Vorschriften (z.B. für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO) verletzt wurden.
- Deliktische Ansprüche: In Betracht kommen Schadensersatzansprüche wegen Betrugs (§ 263 StGB), Kapitalanlagebetrugs (§ 264a StGB) oder sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB). Auch eine Haftung des Unternehmens für seine Berater (§ 831 BGB) ist möglich.
- Haftung aus fehlerhaften Werbe- oder Informationsmaterialien: Auch ohne formellen Prospekt können fehlerhafte Informationen Haftungsansprüche begründen (Verschulden bei Vertragsanbahnung).
Warum Sie jetzt handeln sollten:
Die Rechtsverfolgung im Kapitalanlagerecht ist komplex und erfordert spezialisierte Kenntnisse. Entscheidend ist zudem die Einhaltung von Verjährungsfristen – viele Ansprüche verjähren kenntnisabhängig bereits binnen drei Jahren!
Unser Angebot für Sie:
- Sicherung Ihrer Beweismittel: Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Unterlagen (Verträge, Prospekte, Korrespondenz) zusammenzutragen.
- Fachanwaltliche Erstberatung: Wir analysieren Ihren individuellen Fall und bewerten Ihre rechtlichen Optionen.
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber den Verantwortlichen, um Ihr investiertes Kapital zurückzufordern oder Schadensersatz zu erhalten.
Nehmen Sie Kontakt auf – Schützen Sie Ihr Kapital!
Wenn Sie vom Fall "Denpro" betroffen sind oder Bedenken hinsichtlich einer anderen Kapitalanlage haben, zögern Sie nicht. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte optimal zu wahren und keine Fristen zu versäumen.
Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Situation von unseren erfahrenen Fachanwälten prüfen zu lassen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer fundierten Ersteinschätzung.
Wir kämpfen für Ihr Recht und Ihr Geld!