Vorsicht bei Gesundheitsfragen: Wie Angaben „ins Blaue hinein“ Ihren Versicherungsschutz kosten können

Sie haben ehrlich geglaubt, alle Gesundheitsfragen im Antrag für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) korrekt beantwortet zu haben. Jahre später, im Leistungsfall, der Schock: Der Versicherer wirft Ihnen arglistige Täuschung vor, kündigt den Vertrag und verweigert die Zahlung. Ein Albtraum für jeden, der auf diese wichtige Absicherung angewiesen ist.

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (Urteil vom 21.07.2025, Az. 16 U 118/24) zeigt auf dramatische Weise: Für einen solchen Vorwurf braucht es keine böswillige Lüge. Schon unbedachte, ungenaue Angaben „ins Blaue hinein“ können ausreichen, um Ihren gesamten Versicherungsschutz zu gefährden.

Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was dieses Urteil für Sie bedeutet, was genau „arglistige Täuschung“ in diesem Zusammenhang heißt und wie Sie sich beim Ausfüllen von Anträgen schützen können.

 

Der Fall: Ein fataler Irrtum über eine Fünf-Jahres-Frist

Im konkreten Fall beantragte ein Mann im Oktober 2017 eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung fragte unter anderem nach Krankenhausaufenthalten und Krankheiten der Wirbelsäule in den letzten fünf Jahren. Der Antragsteller gab eine Muskelverhärtung und eine frühere Mandel-OP an. Was er verschwieg: Er lag von September bis November 2012 – also knapp innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums – wegen einer Entzündung nach einer Bandscheiben-OP im Krankenhaus und wurde monatelang mit Antibiotika behandelt.

Als er Jahre später berufsunfähig wurde, prüfte die Versicherung seine Gesundheitsakte, entdeckte die verschwiegene Behandlung und focht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Der Kunde klagte und argumentierte, er sei davon ausgegangen, der Krankenhausaufenthalt sei bereits länger als fünf Jahre her gewesen. Er habe also nicht bewusst getäuscht.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Versicherung. Der Vertrag ist nichtig, der Kläger erhält keine Leistungen.

 

Was bedeutet „arglistige Täuschung“ im Versicherungsrecht?

Viele denken bei Arglist an eine vorsätzliche, dreiste Lüge. Juristisch geht der Begriff jedoch weiter. Von Arglist geht man bereits dann aus, wenn ein Antragsteller bewusst Falschangaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, weil er damit rechnet, dass die Versicherung seinen Antrag sonst ablehnen oder nur zu schlechteren Konditionen (z.B. mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen) annehmen würde.

Es geht also um die Absicht, die Entscheidung des Versicherers zu beeinflussen.

 

Das Kernproblem: Die Gefahr von Angaben „ins Blaue hinein“

Das Gericht machte deutlich: Auch wer nicht bewusst lügt, kann arglistig handeln. Dies ist der Fall bei sogenannten Angaben „ins Blaue hinein“.

Das bedeutet: Sie machen eine Angabe, obwohl Sie sich über die Fakten nicht sicher sind. Sie hoffen einfach, dass es schon stimmen wird. Im verhandelten Fall argumentierte der Kläger, er habe mit der Antragstellung extra gewartet, bis die Fünf-Jahres-Frist seiner Meinung nach abgelaufen war. Das Gericht drehte ihm daraus einen Strick: Wenn ihm diese Frist so wichtig war, warum hat er sich dann nicht durch einen Blick in seine Unterlagen oder einen Anruf beim Arzt vergewissert, dass die fünf Jahre tatsächlich um waren?

Wer eine Frage beantwortet, ohne seine Erinnerung zu überprüfen, obwohl es ihm leicht möglich wäre, handelt laut Gericht arglistig. Der Versicherer muss darauf vertrauen können, dass Ihre Antworten auf einer zuverlässigen Grundlage beruhen und nicht nur auf vagen Vermutungen.

 

Weitere Beispiele für arglistiges Handeln aus der Praxis:

Blindes Unterschreiben: Sie lassen den Versicherungsvertreter oder Makler das Formular ausfüllen und unterschreiben, ohne jede einzelne Antwort nochmals gewissenhaft zu prüfen.

Antworten für andere: Ein Vater schließt eine Versicherung für seine Tochter ab und beantwortet die Gesundheitsfragen aus seiner Erinnerung, ohne sie vorher konkret zu ihren Behandlungen zu befragen.

Verharmlosung: Sie geben eine schwere Migräne als "gelegentliche Kopfschmerzen" an.

 

Ein weiteres Indiz: Die Taktik der „belanglosen“ Krankheiten

Das Gericht sah noch ein weiteres Indiz für eine Täuschungsabsicht: Der Antragsteller hatte harmlose Beschwerden (eine Muskelverhärtung, eine Mandel-OP) angegeben, die schwere Erkrankung rund um den Bandscheibenvorfall aber verschwiegen.

Dieses Verhalten ist für Versicherer ein klassisches Warnsignal. Denn durch die Angabe von Kleinigkeiten wird der Eindruck erweckt, der Antragsteller sei besonders gründlich und ehrlich. Das Verschweigen des wirklich relevanten Problems wiegt dadurch umso schwerer.

 

Fazit: Gründlichkeit ist keine Option, sondern Pflicht

Das Urteil ist eine klare Mahnung an alle, die eine Personenversicherung wie eine BU abschließen:

  1. Nehmen Sie sich Zeit: Füllen Sie den Antrag niemals unter Druck aus.
  2. Prüfen Sie Fakten: Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Gedächtnis. Schauen Sie in Ihre Unterlagen oder fordern Sie zur Sicherheit eine Akte bei Ihren Ärzten und der Krankenkasse an.
  3. Geben Sie lieber zu viel an als zu wenig: Der Versicherer kann dann selbst entscheiden, was für ihn relevant ist. Eine harmlose Rückfrage ist immer besser als ein späterer Vorwurf der Täuschung.
  4. Seien Sie präzise: Vage oder unvollständige Angaben können Ihnen später negativ ausgelegt werden.

 

Die Folgen einer Anfechtung sind verheerend: Sie verlieren nicht nur Ihren Versicherungsschutz, sondern auch alle eingezahlten Beiträge und stehen im schlimmsten Fall ohne finanzielle Absicherung da.

 

Haben Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Versicherer hat die Zahlung verweigert und wirft Ihnen arglistige Täuschung vor? Sie sind mit dieser Situation nicht allein. Handeln Sie schnell, denn im Versicherungsrecht gelten wichtige Fristen.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir prüfen die Vorwürfe des Versicherers und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf, um für Ihr Recht zu kämpfen.

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Jeder Fall ist individuell und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation kontaktieren Sie uns bitte.