Stellen Sie sich vor: Ihr Traum vom Eigenheim nimmt Gestalt an, finanziert durch einen vielversprechenden KfW-Kredit. Doch Jahre später erreicht Sie ein Schock – die Bank kündigt Ihr Darlehen, weil die KfW angebliche Nichteinhaltung der Förderkriterien oder "Förderschädlichkeit" moniert. Plötzlich stehen Sie vor einem finanziellen Scherbenhaufen: Der Förderzuschuss ist futsch, und eine Umfinanzierung zu deutlich höheren Zinsen droht. Eine beängstigende Situation, die Sie nicht allein bewältigen müssen.
In unserer spezialisierten Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht erleben wir immer häufiger, dass KfW-geförderte Baukredite zu unerfreulichen Auseinandersetzungen führen. Oft wird ein "förderschädlicher Vorhabensbeginn vor Antragstellung" als Kündigungsgrund genannt. Das bedeutet: Wenn Sie den Kaufvertrag für Ihre Immobilie vor der offiziellen Antragstellung bei der KfW unterzeichnet haben, kann dies als Verstoß gegen die Förderbedingungen ausgelegt werden. Eine fatale Fehleinschätzung, die weitreichende Konsequenzen haben kann.
Ist Ihre KfW-Kündigung überhaupt wirksam? Wir prüfen das für Sie!
Gerade in solchen Fällen ist es entscheidend, die Wirksamkeit der Kündigung genau zu prüfen. Denn: Eine Bank kann sich grundsätzlich nicht auf Umstände berufen, die ihr bereits bei der Darlehensgewährung bekannt waren. Und erst recht nicht auf solche, die auf ihrem eigenen Prüfungsversäumnis beruhen!
Wussten Bank oder KfW bereits bei der Kreditvergabe von der Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen? Oder haben sie schlichtweg ihre eigenen Prüfpflichten verletzt? Wenn wir dies nachweisen können, könnte der Bank oder KfW die Kündigung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verwehrt sein.
Hinzu kommt: Eine Bank muss einen Darlehensvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie beispielsweise der Nichteinhaltung von Förderkriterien, innerhalb einer angemessenen Frist fristlos kündigen, nachdem sie Kenntnis vom Kündigungsgrund erlangt hat. Eine verspätete Reaktion kann ebenfalls die Wirksamkeit der Kündigung in Frage stellen. Wir prüfen akribisch, ob diese Fristen in Ihrem Fall eingehalten wurden.
Wer trägt die Verantwortung? Ihre beratende Bank oder der Finanzierungsberater!
Sollte die Kündigung Ihres Darlehensvertrages trotz unserer Einwände als wirksam angesehen werden, ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Dann stellt sich die entscheidende Frage nach der Haftung der beratenden Bank oder des Finanzierungsberaters.
Denn im Rahmen eines Finanzierungsberatungsvertrages besteht die klare Verpflichtung, Sie umfassend über alle in Frage kommenden Finanzierungsmodelle zu beraten. Diese Beratung muss die Vor- und Nachteile präzise erläutern und auf mögliche Bedenken hinweisen. Insbesondere die Möglichkeit, öffentliche Fördermittel wie die KfW-Darlehen in Anspruch zu nehmen, muss erschöpfend besprochen werden.
Ihr Finanzierungsberater oder Ihre Bank ist dazu verpflichtet, die Voraussetzungen der KfW-Förderung bei der Antragstellung zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Abläufe den Förderbedingungen entsprechen. Dazu gehört auch, den Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln bei der KfW fristgerecht und korrekt einzureichen. Eine Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kann einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die beratende Bank oder den selbstständigen Finanzierungsberater begründen.
Lassen Sie sich nicht entmutigen! Wir sind an Ihrer Seite.
Die Kündigung eines KfW-Darlehens ist ein schwerwiegender Einschnitt, doch Sie sind dieser Situation nicht hilflos ausgeliefert. Als Ihre Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht setzen wir uns mit juristischer Expertise und vollem Engagement für Ihre Rechte ein.
Wir analysieren Ihren Fall präzise, prüfen die Kündigung auf Herz und Nieren und kämpfen dafür, dass Ihnen kein unnötiger finanzieller Schaden entsteht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser tiefgreifendes Wissen im komplexen Bank- und Kapitalmarktrecht.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf. In einem ersten Beratungsgespräch klären wir Ihre individuellen Möglichkeiten und zeigen Ihnen den Weg aus dieser schwierigen Lage auf. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Recht durchsetzen!