Kanzlei erwirkt vollständige Rückabwicklung und Kostenerstattung bei Rürup-Rentenvertrag

Die Kanzlei Benedikt-Jansen & Kollegen hat für eine Mandantin einen bedeutenden Erfolg erzielt. In einer Auseinandersetzung mit einer großen deutschen Lebensversicherungsgesellschaft konnte eine vollständige Rückabwicklung ihres Rürup-Rentenvertrags sowie die Erstattung aller geleisteten Beiträge erreicht werden. Die Versicherung hat sich zudem bereit erklärt, sämtliche Anwaltskosten zu übernehmen.

Der Fall betraf einen Rürup-Rentenvertrag, den die Mandantin im Jahr 2010 abgeschlossen hatte. Zum damaligen Zeitpunkt war sie als Arzthelferin angestellt und hegte keine Pläne für eine Selbstständigkeit. Erst später absolvierte sie eine Ausbildung zur Tierosteopathin und ist seit 2015 in diesem Bereich selbstständig tätig.

Eine dramatische Wendung nahm die Situation im Februar 2023, als bei der Mandantin eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde, die zu erheblichen finanziellen Belastungen führte. Der Rürup-Vertrag erwies sich in dieser Notlage als unflexibel. Er sah weder eine Kündigungsmöglichkeit noch eine Härtefallregelung für eine vorzeitige Auszahlung vor, die für die Mandantin von großer Bedeutung gewesen wäre.

Die rechtliche Argumentation stützte sich darauf, dass die Mandantin bei Vertragsabschluss nicht ausreichend über die spezifischen Nachteile des Produkts aufgeklärt wurde. Insbesondere fehlten die entscheidenden Hinweise, dass im Todesfall keine Auszahlung erfolgt und eine Kündigung des Vertrags nicht möglich ist. Erschwerend kam hinzu, dass die Versicherung auch auf mehrfache Anfrage kein vollständiges Beratungsprotokoll vorlegen konnte, da dieses angeblich nach über 10 Jahren vernichtet worden war.

Mit einem Aufforderungsschreiben vom 17. März 2025 forderte die von Rechtsanwältin Jasmin Fuhr vertretene Kanzlei die Versicherung zur Rückabwicklung des Vertrags bis zum 31. März 2025 auf.

Die Reaktion der Versicherung erfolgte prompt. Mit Schreiben vom 26. März 2025 teilte sie mit, dass sie den Vertrag „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz“ von Beginn an aufhebt und die geleisteten Beiträge vollständig erstattet. Des Weiteren sicherte sie die Überweisung der in Rechnung gestellten Anwaltskosten zu.

Dieser Erfolg unterstreicht die Wichtigkeit einer umfassenden anwaltlichen Beratung und zeigt, dass die Rechte von Verbrauchern auch gegenüber großen Versicherungsgesellschaften erfolgreich durchgesetzt werden können.