Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Kanzlei Benedikt-Jansen & Kollegen sichert sechsstellige Forderung für Anleger

In einem komplexen Fall aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Kanzlei Benedikt-Jansen & Kollegen für einen Mandanten eine ausstehende Forderung in Höhe von über 600.000 € erfolgreich durchgesetzt. Der Fall zeigt eindrücklich, wie essentiell eine fachkundige und beharrliche anwaltliche Vertretung ist, um auch bei schwierigen Konstellationen die Rechte von Anlegern zu wahren.

 

Die Ausgangslage: Ein geplatztes Investment und gebrochene Versprechen

Unser Mandant, ein Nervenarzt im Ruhestand, hatte über mehrere Jahre eine beträchtliche Summe seiner Altersvorsorge in eine Aktiengesellschaft investiert. Die Zahlungen in Höhe von insgesamt 625.000,00 € erfolgten direkt an den Vorstand der AG. Nachdem die Zusammenarbeit beendet wurde, einigten sich die Parteien in einem Rückkaufvertrag auf eine vollständige Rückzahlung der investierten Summe nebst einer attraktiven Verzinsung.

Doch der Schuldner kam seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nur schleppend nach. Die vereinbarten monatlichen Mindestraten wurden nur unregelmäßig und hohe Einmalzahlungen gar nicht geleistet. Für unseren Mandanten stand der Verlust eines erheblichen Teils seines Vermögens im Raum.

 

Das Vorgehen: Konsequente Rechtsverfolgung und zähe Verhandlungen

Nachdem der Schuldner auf wiederholte Mahnungen nicht reagierte, leitete unsere Kanzlei unter Federführung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Wolf Benedikt-Jansen die gerichtlichen Schritte ein. Zunächst wurde Klage über die gesamte ausstehende Summe nebst Zinsen erhoben.

Im Laufe des Verfahrens zeigte sich der Anspruchsgegner zunächst vergleichsbereit. Eine erste Einigung sah die vollständige Zahlung der Restschuld innerhalb von nur 12 Wochen vor. Doch auch diese Vereinbarung wurde vom Schuldner nicht eingehalten; er leistete lediglich einige Teilzahlungen.

Unsere Kanzlei ließ jedoch nicht locker. Durch konsequenten Druck und weitere Verhandlungen wurde der Schuldner zu einer neuen, endgültigen und für unseren Mandanten vorteilhaften Regelung bewegt.

 

Der Erfolg: Ein gerichtlicher Vergleich mit entscheidenden Vorteilen

Der entscheidende Erfolg wurde durch einen gerichtlich protokollierten Vergleich erzielt, der die Forderungen unseres Mandanten umfassend absichert:

Anerkenntnis der gesamten Restforderung: Der Beklagte erkannte die verbleibende Hauptforderung in Höhe von über 400.000 € zuzüglich Zinsen vollständig an.

Verbindlicher Ratenzahlungsplan: Es wurde ein neuer, klar strukturierter monatlicher Ratenzahlungsplan vereinbart, der eine realistische und stetige Rückführung der Schuld gewährleistet.

Strikte Verfallklausel: Für den Fall, dass der Schuldner erneut in Zahlungsverzug gerät, wird die gesamte dann noch offene Restschuld sofort und in voller Höhe fällig. Dies bietet unserem Mandanten maximale Sicherheit.

Vollständige Kostenübernahme: Der Beklagte wurde verpflichtet, die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung von Hartnäckigkeit und strategischer Prozessführung im Kapitalanlagerecht. Durch die Kombination aus konsequentem gerichtlichem Vorgehen und zäher Verhandlungsführung konnte für unseren Mandanten ein Ergebnis erzielt werden, das nicht nur seine finanzielle Forderung sichert, sondern ihm auch die notwendige rechtliche Sicherheit für die Zukunft gibt.