Erfolg im Kampf um Rechtsschutz: Kanzlei Benedikt-Jansen & Kollegen setzt Deckungszusage für Klage wegen gestohlener Bitcoins durch

In einem wegweisenden Fall hat unsere Kanzlei erfolgreich die Interessen eines Mandanten vertreten, dem nach dem Diebstahl seiner Bitcoins von einer Hardware-Wallet der Rechtsschutz durch seine Versicherung verweigert wurde. Dieser Erfolg unterstreicht unsere Expertise im Versicherungsrecht und unser Engagement, für die Rechte unserer Mandanten zu kämpfen, auch wenn der Weg steinig erscheint.

 

Der Fall: Gestohlene Bitcoins und eine verweigerte Deckungszusage

Unser Mandant, ein erfahrener Anleger in Kryptowährungen, hatte zur sicheren Aufbewahrung seiner Bitcoins eine Hardware-Wallet eines namhaften Herstellers erworben. Kurz nach der Inbetriebnahme des Geräts musste er jedoch feststellen, dass seine gesamten Bitcoins im Wert von mehreren hunderttausend Euro auf eine fremde Wallet transferiert worden waren. Alle Anzeichen deuteten auf einen Mangel an der Hardware-Wallet hin, die eigentlich die Sicherheit des digitalen Vermögens gewährleisten sollte.

Als unser Mandant seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen wollte, um gegen den Hersteller der Wallet zu klagen, verweigerte diese die Deckungszusage. Die Versicherung argumentierte, dass eine Klage keine hinreichenden Erfolgsaussichten habe. Für unseren Mandanten war dies ein doppelter Schlag: Nicht nur hatte er sein Vermögen verloren, nun sollte ihm auch die Möglichkeit verwehrt werden, sein Recht vor Gericht durchzusetzen.

 

Unsere Strategie: Formelle Fehler und ein bindender Stichentscheid

Wir übernahmen das Mandat und reichten Klage gegen die Rechtsschutzversicherung ein. Unsere Argumentation stützte sich auf zwei wesentliche Punkte:

  1. Formelle Unwirksamkeit der Deckungsablehnung: Wir konnten nachweisen, dass die Ablehnung der Deckungszusage durch die Versicherung nicht den im Versicherungsvertrag vereinbarten Formvorschriften entsprach. Allein dieser formelle Fehler führte zur Unwirksamkeit der Ablehnung.
  2. Bindender Stichentscheid: Um die Erfolgsaussichten der Klage gegen den Hersteller der Hardware-Wallet zu untermauern, leiteten wir ein sogenanntes Stichentscheid-Verfahren ein. Das von uns eingeholte Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat. Wir argumentierten erfolgreich, dass dieser Stichentscheid für die Versicherung bindend ist.

     

Der Erfolg: Rechtsschutz für unseren Mandanten

Das Landgericht Wiesbaden folgte unserer Argumentation und verurteilte die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang, unserem Mandanten die Deckungszusage für die Klage gegen den Hersteller der Hardware-Wallet zu erteilen. Die Versicherung wurde außerdem dazu verurteilt, die Kosten für den Stichentscheid zu tragen und unseren Mandanten von allen Schäden freizustellen, die ihm durch die verzögerte Deckungszusage entstanden sind.

Auch die Berufung der Versicherung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main blieb erfolglos.

Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie wichtig es ist, sich auch gegen die eigene Versicherung zur Wehr zu setzen, wenn diese ihre Leistungspflicht zu Unrecht verweigert. Wir freuen uns, dass wir unserem Mandanten zu seinem Recht verhelfen und ihm den Weg für die Geltendmachung seiner Schadensersatzansprüche ebnen konnten.