Widerufsjoker

EuGH lässt Widerrufsjoker wieder auferstehen.

Haben Sie einen Immobilienkredit, einen Autokredit oder einen Leasingvertrag? Dann könnten Sie Tausende von Euro sparen. Dank wegweisender Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) haben viele Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Das ist Ihre Chance: Sie können diese Verträge auch heute noch widerrufen – selbst wenn der Abschluss Jahre zurückliegt.

 

Ihre Vorteile durch den Widerrufsjoker – Tausende Euro wert:

Ein erfolgreicher Widerruf ist oft bares Geld wert. Sie profitieren von erheblichen finanziellen Vorteilen:

  • Vorzeitige Beendigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung: Steigen Sie sofort aus Ihrem teuren Alt-Darlehen aus, ohne die oft horrenden Strafzinsen an die Bank zahlen zu müssen.
  • Zinsgünstige Umschuldung: Finanzieren Sie zu den aktuell historisch niedrigen Zinsen um und sparen Sie über die Restlaufzeit eine erhebliche Summe.
  • Rückerstattung und finanzieller Gewinn: Bei der Rückabwicklung des Vertrags können Sie in vielen Fällen nicht nur Ihre geleisteten Raten zurückerhalten, sondern die Bank muss Ihnen unter Umständen sogar Zinsen darauf zahlen. Oftmals entfällt im Gegenzug Ihre Pflicht, der Bank eine Nutzungsentschädigung für das Kapital zu leisten.

 

Die rechtliche Grundlage: Starke Urteile für Verbraucher

Lange Zeit konnten sich Banken auf fehlerhafte Muster-Widerrufsbelehrungen berufen. Doch die Rechtsprechung hat sich entscheidend zu Gunsten der Verbraucher entwickelt:

  1. EuGH, Urteil vom 26. März 2020 (Az. C-66/19): Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs war ein Paukenschlag. Der EuGH erklärte den sogenannten "Kaskadenverweis" in deutschen Kreditverträgen für europarechtswidrig. Wenn in der Widerrufsinformation lediglich auf eine Kette von Paragrafen im Gesetz verwiesen wird, ohne die Bedingungen für den Beginn der Widerrufsfrist klar zu benennen, ist dies für den Verbraucher nicht ausreichend verständlich. Die Folge: Die Widerrufsfrist hat nie zu laufen begonnen. Dieses Urteil betrifft potenziell Millionen von Verträgen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden.
  2. EuGH, Urteile vom 9. September 2021 (Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20): Der EuGH hat die Rechte der Verbraucher weiter gestärkt. In diesen Urteilen wurde klargestellt, dass Banken bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Falle eines Widerrufs keinen Anspruch auf eine sogenannte "Wertersatz-" oder "Nutzungsentschädigung" für das zur Verfügung gestellte Kapital haben. Der Verbraucher hingegen hat Anspruch auf Verzinsung seiner geleisteten Raten. Dies macht den Widerruf finanziell noch attraktiver.
  3. BGH, Urteil vom 22. November 2016 (Az. XI ZR 434/15): Schon vor den EuGH-Entscheidungen hatte der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass unklare oder fehlerhafte Formulierungen in Widerrufsbelehrungen dazu führen, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wird. Dies begründete das "ewige Widerrufsrecht" und ebnete den Weg für den Widerrufsjoker bei Verträgen aus den Jahren 2002 bis 2010.

 

Welche Verträge sind betroffen?

Besonders gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf bestehen bei:

  • Immobiliendarlehen (Baufinanzierungen)
  • Autokrediten und Leasingverträgen
  • Allgemeinen Verbraucherdarlehen

Insbesondere Verträge, die im Zeitraum vom 11. Juni 2010 bis heute abgeschlossen wurden, sind aufgrund der EuGH-Rechtsprechung hochgradig angreifbar. Aber auch für ältere Verträge bestehen weiterhin exzellente Widerrufsmöglichkeiten.

 

Ihr Weg zum Erfolg mit uns: Einfach, transparent und ohne Risiko

Wir machen es Ihnen leicht, von Ihrem Recht Gebrauch zu machen.

  1. Unverbindliche Anfrage: Senden Sie uns einfach Ihre Vertragsunterlagen (insbesondere den Darlehens- oder Leasingvertrag) über unser sicheres Kontaktformular oder per E-Mail zu.
  2. Fundierte Expertenprüfung: Unsere spezialisierten Anwälte prüfen Ihre Widerrufsbelehrung detailliert auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des EuGH und BGH. Wir identifizieren die Fehler und bewerten Ihre Erfolgsaussichten.
  3. Transparente Entscheidungsgrundlage: Sie erhalten von uns eine klare und verständliche Ersteinschätzung. Fällt diese positiv aus, erläutern wir Ihnen das weitere Vorgehen, die potenziellen Erträge und die damit verbundenen Kosten.

 

Nutzen Sie Ihre Chance!

Zögern Sie nicht und lassen Sie verpasste Chancen nicht ungenutzt. Viele Verbraucher haben bereits erfolgreich widerrufen und enorme Summen gespart. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Ersteinschätzung Ihrer Verträge.

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