Hinweis:
Für gute Erfolgsaussichten sorgt ein aktuelles Urteil zugunsten einer ShareWood-Anlegerin. Unsere Kanzlei hat für Anleger der ShareWood Switzerland AG bereits Klageverfahren eingeleitet, die mit Kompetenz und Konsequenz geführt werden.
„Investieren Sie in Holz – damit Ihr Vermögen natürlich wächst“ ist ein überzeugender Werbeslogan der ShareWood Switzerland AG. Weniger überzeugend ist dagegen die Bilanz des Unternehmens. Viele Anleger warten inzwischen vergeblich auf ihr Geld, da sich Sharewood offenbar verspekuliert hat. Ihnen droht der Totalverlust, wenn sie sich weiter vertrösten lassen. Fordern Sie deshalb jetzt Ihr investiertes Geld nebst Zinsen zurück.
Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob wir für Sie Ihr investiertes Geld nebst Zinsen zurückfordern können. Außerdem besprechen wir mit Ihnen die Kosten des Rechtstreits und die Erfolgsaussichten. Sie entscheiden dann, ob Sie uns mandatieren wollen und wir Ihren Anspruch geltend machen sollen.
Ergibt unsere Prüfung, dass Sie Ihr Geld nebst Zinsen zurückfordern können, machen wir Ihren Anspruch zunächst außergerichtlich geltend. Sollte das nicht zum Erfolg führen, klagen wir Ihren Anspruch ein. Falls Sie rechtschutzversichert sind, übernehme wir kostenlos die erste Deckungsanfrage für Sie.
Wir vertreten seit Jahren erfolgreich Anleger verschiedener Investments. Unseren Experten sind Öko- und Umweltfonds bestens vertraut. Sie wissen, wie getäuschte und enttäuschte Anleger ihr Geld aus einer Fehlinvestition zurückerhalten können. Ihr Ziel: Für den Mandanten Verluste möglichst schnell und unaufwendig abwenden.
Für gute Erfolgsaussichten sorgt ein aktuelles Urteil zugunsten einer ShareWood-Anlegerin. Unsere Kanzlei hat für Anleger der ShareWood Switzerland AG bereits Klageverfahren eingeleitet, die mit Kompetenz und Konsequenz geführt werden.