Prämiensparverträge und VR-Bonusplan - Wolfgang Benedikt-Jansen

Prämiensparverträge und VR-Bonusplan

Banken passen Zinsen oft nur zu ihren Gunsten an. Wir setzen Ihren vollen Zinsanspruch durch!

Viele Prämiensparverträge der Sparkassen und „VR-Bonuspläne“ der Volks- und Raiffeisenbanken enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung, weil sie es den Banken ermöglichen, den Zins nach eigenem Ermessen zu ihren Gunsten anzupassen. Das ist rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Klauseln mehrfach für unzulässig erklärt, da der Sparer so nicht nachvollziehen kann, wie sich die Zinsen ändern. Die Realität: Sparer bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben! Das kann sich bei Altverträgen immerhin um einige Tausend Euro Zinsgutschrift handeln. Deshalb sollten Kunden der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken ihre Prämiensparverträge hinsichtlich der darin vereinbarten Zinsanpassungsklausel auf deren Rechtmäßigkeit fachanwaltlich prüfen lassen, um ggf. Zinsen nachzufordern. 

 

Unser Angebot

 

1. Prüfung Ihres Prämiensparvertrages

Wir prüfen für Sie, ob die Zinsanpassungsklausel in Ihrem Vertrag rechtswidrig ist und Sie deshalb Anspruch auf Zinsnachzahlungen haben. Wir sagen Ihnen auch, welche Erfolgsaussichten Sie haben und mit welchen Kosten Sie bei der Rechtsdurchsetzung rechnen müssen. Die Höhe Ihres Anspruchs lassen wir im Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale gerne für Sie bestimmen.

 

2. Wir machen Ihren Anspruch geltend

Ergibt unsere Prüfung, dass Sie Anspruch auf Zinsnachzahlungen haben, dann machen wir für Sie Ihren Anspruch geltend.

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Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen!

Standardformular

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Für die Prüfung Ihres Anspruchs benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

 

  • Eine Kopie Ihres Prämiensparvertrages.
  • Eine Aufstellung Ihrer bisherigen Zinserträge und Bonuszahlungen.
  • Wenn vorhanden: Eine Kopie Ihres bisherigen Schriftwechsels in dieser Angelegenheit.

Unsere Kompetenz

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit verbraucherunfreundlichen und rechtswidrigen Praktiken der Kreditinstitute. In hunderten von Einzelverfahren konnten wir unsere Mandanten erfolgreich vertreten. In einigen Fällen gingen für sie bis zum BGH und haben so Grundsatzurteile für alle Bank- und Sparkassenkunden erstritten. Anerkennend bezeichnet deshalb die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ Fachanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen als einen „Anwalt der Bankkunden“, der äußerst erfolgreich die Rechte von Verbrauchern stärkt.

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