Nachrangdarlehen sind Risikodarlehen

Hochriskantes Nachrangdarlehen auf einer Crowdinvesting- oder Crowdfunding-Plattform gezeichnet?

Wir fordern Ihr Geld zurück!

Mit Crowdinvesting oder Crowdfunding können sich Kleinanleger an allen möglichen Projekten mit mehr oder weniger viel Geld beteiligen. Viele Anbieter locken mit hohen Renditen von 5 bis 7 %. Ganz unkompliziert lässt man sich dafür auf der Website eines Initiators registrieren und überweist an ihn seine Beteiligungssumme. Doch Vorsicht: Hohe Verzinsung bedeutet fast immer hohes Risiko. Und weil Crowdinvesting oder Crowdfunding grundsätzlich als Nachrangdarlehen strukturiert ist, trifft das hier ganz besonders zu. Denn bei einer Insolvenz des Investors werden alle anderen Gläubiger vor dem Kleinanleger bezahlt und am Ende bleibt für ihn nichts. Kurzum: Der Totalverlust droht. Doch darüber werden die Anleger meist nicht oder nur unzureichend auf der jeweiligen Internetplattform informiert. Somit findet keine anleger- und anlagegerechte Beratung statt. Und das ist für die Anbieter dieser Investments hochproblematisch. Denn die Rechtsprechung verlangt von ihnen, dass sie die Anleger in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen. Einen Warnhinweis in kleiner Schrift nur für wenige Sekunden einzublenden reicht nicht aus. 
Wer sein Investment bereut oder bereits Verluste erlitten hat, dem machen wir folgendes Angebot:

 

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen!

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Unser Angebot

 

1. Kostenfreie Prüfung Ihres Rückzahlungs- bzw. Schadenersatzanspruchs

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie Ihre Beteiligung rückabwickeln bzw. Schadenersatz fordern können. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Erfolgsaussichten Sie haben und mit welchen Kosten Sie für die Durchsetzung Ihres Anspruchs rechnen müssen. (Bei Erfolg trägt die Gegenseite die Kosten.) Erst dann entscheiden Sie, ob wir Ihren Anspruch für Sie geltend machen sollen. Bis dahin fallen für Sie keine Kosten an!

 

2. Wir machen Ihren Anspruch geltend

Ergibt unsere Prüfung, dass Sie Anspruch auf Rückabwicklung bzw. Schadenersatz haben, dann machen wir für Sie Ihren Anspruch geltend.

 

Hinweis: Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage.

Das benötigen wir von Ihnen für unsere Prüfung:

 

  • Eine Kopie Ihres Beteiligungsvertrages.
  • Kopien aller Mitteilungen, die Sie von Ihrem Anbieter erhalten haben.
  • Wenn vorhanden: Eine Kopie Ihres bisherigen Schriftwechsels in dieser Angelegenheit.
  • Eine kurze Information, ob und wie Sie über die Risiken dieser Anlage aufgeklärt wurden.
  • Soweit geschehen: Eine Bezifferung Ihres Verlustes.

Unsere Kompetenz

Unsere Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit Anleger und Darlehensnehmer außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir sind mit Crowdinvesting und Crowdfunding sowie mit Nachrangdarlehen bestens vertraut: Bislang konnten wir deshalb einer Vielzahl von Mandanten bei ihren Investments helfen, Verluste zu vermeiden bzw. den ihnen zugesagten Anspruch durchzusetzen.

Artikel zu Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen sind Risikodarlehen

Nachrangdarlehen sind Darlehen mit einer Besonderheit: im Insolvenzfall wird die Forderung des Darlehensgebers (Anleger) nachrangig behandelt. Es werden dann also zuerst die Forderungen anderer Gläubiger und Kreditinstitute bedient. Und das heißt wiederum, es kann am Ende kein Geld mehr vorhanden sein, um den Anleger eines Nachrangdarlehens auszuzahlen. Für dieses Risiko erhält er im Vergleich zu einem Bankkredit höhere Zinsen. Doch Vorsicht! Denn

Nachrangdarlehen werden von kriselnden Unternehmen gern genutzt, um eine Insolvenz abzuwenden.

 

Hohe Zinsen – hohes Risiko

Für die Vergabe einesNachrangdarlehens erhält der Anleger mehr Zinsen als er sonst üblicherweise mit einem Darlehen bzw. einer Geldanlage erzielen könnte. Das ist verlockend, gerade in Niedrigzinszeiten. Verdrängt wird dabei aber meist die Tatsache, dass das Darlehen fast immer ohne Sicherheiten vergeben wird. Deshalb sollte man bei einem Nachrangdarlehen sorgfältig die Angebotsunterlagen und Prospekte überprüfen. Doch wer macht bzw. kann das schon? So bleibt am Ende ein erhebliches Risiko für den Anleger.

 

Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Nachrangdarlehen können von vornherein unseriös sein. Werden Nachrangdarlehen mit besonders lukrativen, d.h. unrealistischen Zins- und Vertragskonditionen beworben, ist Vorsicht geboten. Wenn also Unternehmen Nachrangkapital deutlich über dem aktuell am Kapitalmarkt zu erzielenden durchschnittlichen Zinsniveau verzinsen, sollte man besser Abstand nehmen. Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) beobachtet diesen Sektor und veröffentlicht entsprechende Warnungen. Deshalb macht es Sinn, sich vor Abschluss eines Nachrangdarlehens zumindest bei der BaFin zu informieren.

Vor- und Nachteile eines Nachrangdarlehens im Überblick

Darlehensnehmer (Unternehmen)

Vorteile:             

  • gut geeignet, um unkompliziert einen Kredit zu erhalten oder weitere Kredite zu bekommen
  • keine oder wenige Sicherheiten gefordert         
  • Unternehmen erhalten dadurch wirtschaftliches Eigenkapital und verbessern die Eigenkapitalquote (besseren Bilanzbewertung)

Nachteil: hohe Zinszahlungen

Darlehensgeber (Anleger)

Vorteil: hohe Zinsen (Rendite) 

Nachteil: erhebliches Ausfallrisiko

 

Künftig striktere Aufsicht über Nachrangdarlehen im Versicherungsbereich

Auch viele Versicherer nehmen Nachrangdarlehen auf, um ihre Eigenmittelausstattung zu verbessern. Wenn hier Entwicklungen auf dem Markt zu erkennen sind, die den Schutz der Begünstigten aus den Versicherungsverträgen berühren, dann ist die Versicherungsaufsicht (BaFin) gefragt. Aus ihrer Sicht ist dieser Punkt gegenwärtig erreicht, der ein Handeln der Aufsicht erforderlich macht. Die BaFin formuliert ihre Erwartungen strikter, wie Solvency-II-Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen mit und ohne Sanierungsklausel die Bedingungen von Nachrangdarlehen und sonstigen nachrangigen Verbindlichkeiten ausgestalten müssen. Dabei geht es darum, dass Lebensversicherer und Pensionskassen Nachranggläubiger nicht besserstellen dürfen als die Begünstigten aus den Versicherungsverträgen. Die BaFin will mit den Unternehmen in Kontakt treten, die bereits Nachrangdarlehen aufgenommen bzw. nachrangige Schuldverschreibungen begeben haben und auf eine entsprechende Änderung hinwirken, sollten die Bedingungen Nachranggläubiger privilegieren.

 

Angebot: Kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Nachrangdarlehens

Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Nachrangdarlehens. So wissen Sie, ob Sie sich von Ihrem Darlehen verlustfrei lösen können oder ob Sie ggf. Schadenersatzansprüche haben und mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen wollen.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

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