Vermittlungsfirma wegen schlechter Anlageberatung über ein Autark-Nachrangdarlehen zu vollem Schadenersatz verurteilt

Hochriskantes Nachrangdarlehen auf einer Crowdinvesting- oder Crowdfunding-Plattform gezeichnet?

Wir fordern Ihr Geld zurück!

Mit Crowdinvesting oder Crowdfunding können sich Kleinanleger an allen möglichen Projekten mit mehr oder weniger viel Geld beteiligen. Viele Anbieter locken mit hohen Renditen von 5 bis 7 %. Ganz unkompliziert lässt man sich dafür auf der Website eines Initiators registrieren und überweist an ihn seine Beteiligungssumme. Doch Vorsicht: Hohe Verzinsung bedeutet fast immer hohes Risiko. Und weil Crowdinvesting oder Crowdfunding grundsätzlich als Nachrangdarlehen strukturiert ist, trifft das hier ganz besonders zu. Denn bei einer Insolvenz des Investors werden alle anderen Gläubiger vor dem Kleinanleger bezahlt und am Ende bleibt für ihn nichts. Kurzum: Der Totalverlust droht. Doch darüber werden die Anleger meist nicht oder nur unzureichend auf der jeweiligen Internetplattform informiert. Somit findet keine anleger- und anlagegerechte Beratung statt. Und das ist für die Anbieter dieser Investments hochproblematisch. Denn die Rechtsprechung verlangt von ihnen, dass sie die Anleger in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen. Einen Warnhinweis in kleiner Schrift nur für wenige Sekunden einzublenden reicht nicht aus. 
Wer sein Investment bereut oder bereits Verluste erlitten hat, dem machen wir folgendes Angebot:

 

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen!

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Unser Angebot

 

1. Kostenfreie Prüfung Ihres Rückzahlungs- bzw. Schadenersatzanspruchs

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie Ihre Beteiligung rückabwickeln bzw. Schadenersatz fordern können. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Erfolgsaussichten Sie haben und mit welchen Kosten Sie für die Durchsetzung Ihres Anspruchs rechnen müssen. (Bei Erfolg trägt die Gegenseite die Kosten.) Erst dann entscheiden Sie, ob wir Ihren Anspruch für Sie geltend machen sollen. Bis dahin fallen für Sie keine Kosten an!

 

2. Wir machen Ihren Anspruch geltend

Ergibt unsere Prüfung, dass Sie Anspruch auf Rückabwicklung bzw. Schadenersatz haben, dann machen wir für Sie Ihren Anspruch geltend.

 

Hinweis: Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage.

Das benötigen wir von Ihnen für unsere Prüfung:

 

  • Eine Kopie Ihres Beteiligungsvertrages.
  • Kopien aller Mitteilungen, die Sie von Ihrem Anbieter erhalten haben.
  • Wenn vorhanden: Eine Kopie Ihres bisherigen Schriftwechsels in dieser Angelegenheit.
  • Eine kurze Information, ob und wie Sie über die Risiken dieser Anlage aufgeklärt wurden.
  • Soweit geschehen: Eine Bezifferung Ihres Verlustes.

Unsere Kompetenz

Unsere Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit Anleger und Darlehensnehmer außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir sind mit Crowdinvesting und Crowdfunding sowie mit Nachrangdarlehen bestens vertraut: Bislang konnten wir deshalb einer Vielzahl von Mandanten bei ihren Investments helfen, Verluste zu vermeiden bzw. den ihnen zugesagten Anspruch durchzusetzen.

Artikel zu Nachrangdarlehen

Vermittlungsfirma wegen schlechter Anlageberatung über ein Autark-Nachrangdarlehen zu vollem Schadenersatz verurteilt

Frankenberg (Eder), den 1.4.2020. Wir haben in einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Bochum gegen eine Vermittlungsfirma, die unserem Mandanten ein Nachrangdarlehen der Autark Vertrieb und Beteiligung GmbH (Autark) vermittelt hatte, Schadenersatz in Höhe von 100.000 EUR nebst Zinsen von 5 % wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung erstritten. Mit diesem Urteil vom 26.3.2020 konnten wir erneut einem Autark-Geschädigten helfen. Es sollten auch den vielen anderen Autark-Anlegern helfen, die ebenso über eine vermeintlich sichere Kapitalanlage dieses Unternehmens getäuscht wurden und dadurch bereits viel Geld verloren haben bzw. den Verlust ihres Geldes für die Zukunft riskieren.  

 

Unser Fall - ein typischer Fall

Unser Mandant wurde durch eine Internetanzeige einer Vermittlungsfirma auf eine Anlagemöglichkeit bei der Autark aufmerksam. Er nahm Kontakt zu diesem Unternehmen für Finanzanlagenvermittlung auf und bekundete sein Interesse an einer sicheren Kapitalanlage. Daraufhin wurde ihm ein Nachrangdarlehen der Autark vom Typ A-Flex mit einer Verzinsung von 3,5 % als sichere Festgeldanlage angeboten. So zeichnete er im Juli 2015 nach mehreren Telefonaten und E-Mailverkehr mit einem Mitarbeiter der Vermittlungsfirma bei der Autark das Nachrangdarlehen über zunächst 40.000 EUR. In der Folge erhöhte er sein Gesamtdarlehensbetrag auf insgesamt 100.00 EUR.

Nachdem unser Mandant aus den Medien erfahren hatte, dass Nachrangdarlehen der Autark-Gruppe als hochriskant eingestuft werden und der Geschäftsführer des Unternehmens ein mehrfach vorbestrafter Kapitalanlagebetrüger sei, kündigte er im April 2017 den Darlehensvertrag verlangte sein Geld zurück. Dafür klagten wir vor dem LG Bochum gegen die Vermittlungsfirma und den Vermittler dieser Kapitalanlage in Person auf vollen Schadenersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung.

 

Erfolg vor Gericht

Das LG Bochum bestätigte den von uns geltend gemachten Anspruch auf Zahlung von 100.000 EUR an unseren Mandanten aus einem Anlageberatungsvertrag wegen Schlechtleistung. Derr Grund: Vom Vermittler wurde die Pflicht zur anleger- und anlagegerechten Beratung verletzt. Obwohl aus den Gesprächen erkennbar war, dass unser Mandant keine Vorkenntnisse hinsichtlich anlagespezifischer Besonderheiten und Risiken besaß, wurde er nicht entsprechend über das angebotene Nachrangdarlehen aufgeklärt, um ihn letztlich in die Lage zu versetzen, eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. So konnte er insbesondere das erhebliche Risiko dieser Kapitalanlage nicht einschätzen. Das Exposé, das ihm übersandt wurde, überforderte unseren Mandanten auf Grund der Fülle von Informationen. Die Beratung ergänzend konnte es das Beratungsdefizit nicht kompensieren. Das Gericht befand schließlich, dass die Vermittlungsfirma die Verletzung der Beratungspflichten durch ihren Vermittler zu vertreten habe und deshalb den gesamten Schaden unseres Mandanten ersetzen müsse. Der Vermittler in Person wurde „verschont“, weil nicht die Voraussetzungen der sog. Sachwalterhaftung gegeben seien.

 

Unser Angebot: Kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Autark-Nachrangdarlehens

Wenn Sie sich unsicher sind, ob auch Sie mit Ihrer Autark-Beteiligung Ihr angelegtes Geld riskieren, sich aber sicher sind, kein Geld verlieren zu wollen, dann lassen Sie Ihre Kaptalanlage von uns prüfen und sich beraten. Dafür bieten wir Ihnen eine kostengünstige Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten und den möglichen Kosten einer Klage gegen die Vermittlungsfirma und/oder den Vermittler in Person. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir, ob diese die Kosten übernimmt. Die entsprechende Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Möchten Sie das Prozesskostenrisiko nicht selbst tragen, vermitteln wir Ihnen einen Prozessfinanzierer, der alle Kosten übernimmt und dafür im Erfolgsfall 60 % der erstrittenen Summe beansprucht. Über die Vor- und Nachteile dieser Finanzierungsmöglichkeit beraten wir Sie.