Nachrangklausel der Derivest GmbH in Verbraucherdarlehensverträgen unwirksam

Hochriskantes Nachrangdarlehen auf einer Crowdinvesting- oder Crowdfunding-Plattform gezeichnet?

Wir fordern Ihr Geld zurück!

Mit Crowdinvesting oder Crowdfunding können sich Kleinanleger an allen möglichen Projekten mit mehr oder weniger viel Geld beteiligen. Viele Anbieter locken mit hohen Renditen von 5 bis 7 %. Ganz unkompliziert lässt man sich dafür auf der Website eines Initiators registrieren und überweist an ihn seine Beteiligungssumme. Doch Vorsicht: Hohe Verzinsung bedeutet fast immer hohes Risiko. Und weil Crowdinvesting oder Crowdfunding grundsätzlich als Nachrangdarlehen strukturiert ist, trifft das hier ganz besonders zu. Denn bei einer Insolvenz des Investors werden alle anderen Gläubiger vor dem Kleinanleger bezahlt und am Ende bleibt für ihn nichts. Kurzum: Der Totalverlust droht. Doch darüber werden die Anleger meist nicht oder nur unzureichend auf der jeweiligen Internetplattform informiert. Somit findet keine anleger- und anlagegerechte Beratung statt. Und das ist für die Anbieter dieser Investments hochproblematisch. Denn die Rechtsprechung verlangt von ihnen, dass sie die Anleger in Werbespots deutlich vor einem möglichen Totalverlust warnen. Einen Warnhinweis in kleiner Schrift nur für wenige Sekunden einzublenden reicht nicht aus. 
Wer sein Investment bereut oder bereits Verluste erlitten hat, dem machen wir folgendes Angebot:

 

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen!

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Unser Angebot

 

1. Kostenfreie Prüfung Ihres Rückzahlungs- bzw. Schadenersatzanspruchs

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Sie Ihre Beteiligung rückabwickeln bzw. Schadenersatz fordern können. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Erfolgsaussichten Sie haben und mit welchen Kosten Sie für die Durchsetzung Ihres Anspruchs rechnen müssen. (Bei Erfolg trägt die Gegenseite die Kosten.) Erst dann entscheiden Sie, ob wir Ihren Anspruch für Sie geltend machen sollen. Bis dahin fallen für Sie keine Kosten an!

 

2. Wir machen Ihren Anspruch geltend

Ergibt unsere Prüfung, dass Sie Anspruch auf Rückabwicklung bzw. Schadenersatz haben, dann machen wir für Sie Ihren Anspruch geltend.

 

Hinweis: Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage.

Das benötigen wir von Ihnen für unsere Prüfung:

 

  • Eine Kopie Ihres Beteiligungsvertrages.
  • Kopien aller Mitteilungen, die Sie von Ihrem Anbieter erhalten haben.
  • Wenn vorhanden: Eine Kopie Ihres bisherigen Schriftwechsels in dieser Angelegenheit.
  • Eine kurze Information, ob und wie Sie über die Risiken dieser Anlage aufgeklärt wurden.
  • Soweit geschehen: Eine Bezifferung Ihres Verlustes.

Unsere Kompetenz

Unsere Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit Anleger und Darlehensnehmer außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir sind mit Crowdinvesting und Crowdfunding sowie mit Nachrangdarlehen bestens vertraut: Bislang konnten wir deshalb einer Vielzahl von Mandanten bei ihren Investments helfen, Verluste zu vermeiden bzw. den ihnen zugesagten Anspruch durchzusetzen.

Artikel zu Nachrangdarlehen

Nachrangklausel der Derivest GmbH in Verbraucherdarlehensverträgen unwirksam

Unsere Kanzlei hat für die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. und damit für Darlehensnehmer der Derivest GmbH vor dem Oberlandesgericht einen Erfolg errungen. Mit Beschluss des Gerichts vom 5. November 2019 haben wir erwirkt, dass die in den Darlehensvertragsformularen der Derivest GmbH gegenüber Verbrauchern verwendete Nachrangklausel unwirksam, weil in sich widersprüchlich ist.

Dieser Erfolg ist nicht zuletzt deshalb so erfreulich, weil Nachrangdarlehen hochriskant sind und die Derivest GmbH, die 2016 in die Derivest Verwaltungsgesellschaft mbH umfirmierte, alles andere als ein sicheres Unternehmen darstellt. Bei einer Liquidation oder Insolvenz gehen die Anleger zumeist leer aus, da ihre Forderungen, wie die Bezeichnung „Nachrangdarlehen“ schon sagt, nachrangig behandelt werden. Das bedeutet, diese Gläubiger bekommen am Ende das, was übrigbleibt und das ist oft nichts.

Mit dem von uns erstrittenen Beschluss steht fest, dass die Nachrangigkeit nicht wirksam vereinbart wurde. Damit ist nicht nur der Rangrücktritt unwirksam, sondern es können sich auch Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben. Wir prüfen das für Sie – kompetent und kostenfrei.

 

Angebot: Kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Nachrangdarlehens

Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Nachrangdarlehens. So wissen Sie, ob Sie sich von Ihrem Darlehensvertrag verlustfrei lösen können oder ob Sie ggf. Schadenersatzansprüche haben und mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen wollen.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine mail

 

Unsere Kompetenz

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit geschädigte Anlegerinnen und Anleger. Wir konnten für sie ganz überwiegend Schaden abwenden und scheinbar verlorenes Geld zurückholen.
Wir kennen die Finanzmärkte und ihre Akteure, wissen um die Mechanismen und Praktiken, die Anleger um ihr Geld bringen. Und so sind wir in der Lage, unseren Mandanten effektiv zu helfen.