Unsere Kanzlei hat für die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. und damit für Darlehensnehmer der Derivest GmbH vor dem Oberlandesgericht einen Erfolg errungen. Mit Beschluss des Gerichts vom 5. November 2019 haben wir erwirkt, dass die in den Darlehensvertragsformularen der Derivest GmbH gegenüber Verbrauchern verwendete Nachrangklausel unwirksam, weil in sich widersprüchlich ist.
Dieser Erfolg ist nicht zuletzt deshalb so erfreulich, weil Nachrangdarlehen hochriskant sind und die Derivest GmbH, die 2016 in die Derivest Verwaltungsgesellschaft mbH umfirmierte, alles andere als ein sicheres Unternehmen darstellt. Bei einer Liquidation oder Insolvenz gehen die Anleger zumeist leer aus, da ihre Forderungen, wie die Bezeichnung „Nachrangdarlehen“ schon sagt, nachrangig behandelt werden. Das bedeutet, diese Gläubiger bekommen am Ende das, was übrigbleibt und das ist oft nichts.
Mit dem von uns erstrittenen Beschluss steht fest, dass die Nachrangigkeit nicht wirksam vereinbart wurde. Damit ist nicht nur der Rangrücktritt unwirksam, sondern es können sich auch Schadensersatzansprüche der Anleger ergeben. Wir prüfen das für Sie – kompetent und kostenfrei.
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Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Nachrangdarlehens. So wissen Sie, ob Sie sich von Ihrem Darlehensvertrag verlustfrei lösen können oder ob Sie ggf. Schadenersatzansprüche haben und mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen wollen.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
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Unsere Kompetenz
Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit geschädigte Anlegerinnen und Anleger. Wir konnten für sie ganz überwiegend Schaden abwenden und scheinbar verlorenes Geld zurückholen.
Wir kennen die Finanzmärkte und ihre Akteure, wissen um die Mechanismen und Praktiken, die Anleger um ihr Geld bringen. Und so sind wir in der Lage, unseren Mandanten effektiv zu helfen.