Es gibt viele Möglichkeiten, sein Geld einer Bank anzuvertrauen. Manch einer entscheidet sich bewusst für eine Genossenschaftsbank und wird deren Mitglied, weil er sich dort gut aufgehoben fühlt. Um so ärgerlicher oder gar frustrierend ist es, wenn ihm dann die Bankverbindung kündigt wird und er ausgeschlossen werden soll. Doch wem ohne triftigen Grund geschieht, ist nicht rechtlos. Wir helfen Ihnen, Ihre Bankverbindung und Ihre Mitgliedschaft zu wahren!
Ohne das Vorliegen von Kündigungsgründen gemäß der Satzung kann eine Bankverbindung nicht gekündigt werden. Ein Mitglied der Genossenschaft darf nur bei einem Verstoß gegen die Satzung, bei unrichtigen Angaben über seine finanziellen Verhältnisse bzw. bei Zahlungsunfähigkeit ausgeschlossen werden.
Hinweis: Solange kein Ausschlussgrund nach der Satzung vorliegt, kann eine Genossenschaftsbank dem Mitglied die Bankverbindung nicht kündigen. Und für die Dauer seiner Mitgliedschaft in der Genossenschaft hat das Mitglied Anspruch auf Einrichtung eines Kontos.
Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob Ihnen Ihre Genossenschaftsbank die Bankverbindung kündigen darf und/oder Sie aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden dürfen. Sie entscheiden dann, ob Sie uns mandatieren wollen und wir Ihren Anspruch geltend machen sollen.
Ergibt unsere Prüfung, dass Sie zu Unrecht gekündigt bzw. ausgeschlossen werden sollen bzw. schon wurden, dann machen wir für Sie Ihren Anspruch auf das Bestehen der Bankverbindung bzw. den Verbleib in der Mitgliedschaft geltend.
Sollten Sie rechtschutzversichert sein, dann übernehmen wir für Sie kostenlos die erste Deckungsanfrage.
Wir vertreten seit Jahren erfolgreich Bankkunden gegen ihre Kreditinstitute in allen bankrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Experten wissen, wie sich Bankkunden gegen Kündigungen erfolgreich wehren können. So haben wir eine Vielzahl von Grundsatzurteilen gegen Banken und Sparkassen für unsere Mandanten erstritten. Anerkennend bezeichnete deshalb die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ Fachanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen als einen überaus erfolgreichen „Anwalt der Bankkunden“.