Aufgrund der aktuellen Lage um das Corona-Virus müssen viele Betriebe geschlossen bleiben. Viele Unternehemen haben jedoch Betriebsschließungsversicherungen für solche Fälle abgeschlossen. Allerdings herrscht Streit darüber, ob eine solche Versicherung im Falle behördlich verfügter Schließungen greift. Was in der ersten Corona-Welle nicht abschließend geklärt war, wirft umso mehr Fragen für die zweite Corona-Welle auf.
Weigert sich Ihre Versicherung zu zahlen, prüfen wir für Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung kostenlos, ob ein Vorgehen gegen Ihre Verischerung Sinn macht und erfolgversprechend ist.
Sollte die Ersteinschätzung positiv für Sie ausfallen, so stellen wir für Sie kostenfrei die erste Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherung.