Corona und die Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht? Wir kümmern uns!

Betriebsschließungsversicherungen in Zeiten von Corona

Aufgrund der aktuellen Lage um das Corona-Virus müssen viele Betriebe geschlossen bleiben. Viele Unternehemen haben jedoch Betriebsschließungsversicherungen für solche Fälle abgeschlossen. Allerdings herrscht Streit darüber, ob eine solche Versicherung im Falle behördlich verfügter Schließungen greift. Was in der ersten Corona-Welle nicht abschließend geklärt war, wirft umso mehr Fragen für die zweite Corona-Welle auf.

 

Unser Angebot:

 

1. Kostenlose Ersteinschätzung:

Weigert sich Ihre Versicherung zu zahlen, prüfen wir für Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung kostenlos, ob ein Vorgehen gegen Ihre Verischerung Sinn macht und erfolgversprechend ist.

 

2. Kostenlose erste Deckungsanfrage:

Sollte die Ersteinschätzung positiv für Sie ausfallen, so stellen wir für Sie kostenfrei die erste Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherung.

Wir prüfen Ihre Ansprüche!

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Vorsorge ist besser als Nachsicht. Das gilt besonders in der Gastronomie und der Nahrungsmittelindustrie. Denn schon beim kleinsten Verdacht der Behörden auf gefährliche Krankheiten oder Erreger kann es zu einer Betriebsschließung kommen. Die wirtschaftlichen Folgen sind dann zumeist immens. So ist der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung äußerst sinnvoll, da sie in einem solchen Fall für die laufenden Kosten wie Miete oder Pacht, Teilzahlungsraten für Maschinen, Steuern, Löhne und Gehälter sowie dem entgehenden Gewinn aufkommt. Doch was ist, wenn man auf den Versicherungsschutz vertraut hat und die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt?

 

So liest sich die Werbung

„Als ich vorübergehend mein Restaurant schließen musste, dachte ich, ich bin ruiniert. Aber die Betriebsschließungsversicherung hat mir die finanziellen Sorgen abgenommen.“

 

So ist die Realität

Aus den Medien: „Versicherungen erkennen Betriebsschließung wegen Corona nicht an. Restaurants müssen schließen, Hotels dürfen keine Touristen aufnehmen: Viele Betriebe sind in Corona-Zeiten in ihrer Existenz bedroht. Für solche Fälle gibt es Betriebsschließungsversicherungen. Einige Versicherer wollen jetzt aber nicht zahlen.“

 

Worauf kommt es für die Leistungspflicht der Versicherung an?

Das versicherte Risiko einer Betriebsschließungsversicherung und dessen Begrenzung sind durch Auslegung des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen zu ermitteln.

Auslegung ist das „Geschäft“ der Juristen. Das übernehmen wir für Sie, um zu ermitteln, ob und in welchem Umfang Sie einen Anspruch haben.

 

Kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Versicherungsproblems

Wenn Sie sich also unsicher sind, ob Sie einen Anspruch aus Ihrer Betriebsschließungsversicherung haben und ob es Sinn macht, gegen „Ihre“ Versicherung vorzugehen, dann kontaktieren Sie uns. Sie müssen das Kostenrisiko nicht scheuen, weil Sie wir Ihnen eine kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Versicherungsproblems anbieten. So wissen Sie, ob Sie einen Anspruch haben, wie Ihre Chancen sind, diesen durchzusetzen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.