Vorsorge ist besser als Nachsicht. Das gilt besonders in der Gastronomie und der Nahrungsmittelindustrie. Denn schon beim kleinsten Verdacht der Behörden auf gefährliche Krankheiten oder Erreger kann es zu einer Betriebsschließung kommen. Die wirtschaftlichen Folgen sind dann zumeist immens. So ist der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung äußerst sinnvoll, da sie in einem solchen Fall für die laufenden Kosten wie Miete oder Pacht, Teilzahlungsraten für Maschinen, Steuern, Löhne und Gehälter sowie dem entgehenden Gewinn aufkommt. Doch was ist, wenn man auf den Versicherungsschutz vertraut hat und die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt?
So liest sich die Werbung
„Als ich vorübergehend mein Restaurant schließen musste, dachte ich, ich bin ruiniert. Aber die Betriebsschließungsversicherung hat mir die finanziellen Sorgen abgenommen.“
So ist die Realität
Aus den Medien: „Versicherungen erkennen Betriebsschließung wegen Corona nicht an. Restaurants müssen schließen, Hotels dürfen keine Touristen aufnehmen: Viele Betriebe sind in Corona-Zeiten in ihrer Existenz bedroht. Für solche Fälle gibt es Betriebsschließungsversicherungen. Einige Versicherer wollen jetzt aber nicht zahlen.“
Worauf kommt es für die Leistungspflicht der Versicherung an?
Das versicherte Risiko einer Betriebsschließungsversicherung und dessen Begrenzung sind durch Auslegung des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen zu ermitteln.
Auslegung ist das „Geschäft“ der Juristen. Das übernehmen wir für Sie, um zu ermitteln, ob und in welchem Umfang Sie einen Anspruch haben.
Kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Versicherungsproblems
Wenn Sie sich also unsicher sind, ob Sie einen Anspruch aus Ihrer Betriebsschließungsversicherung haben und ob es Sinn macht, gegen „Ihre“ Versicherung vorzugehen, dann kontaktieren Sie uns. Sie müssen das Kostenrisiko nicht scheuen, weil Sie wir Ihnen eine kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Versicherungsproblems anbieten. So wissen Sie, ob Sie einen Anspruch haben, wie Ihre Chancen sind, diesen durchzusetzen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.