Hinweis:
Die Chance auf eine Beitragsrückerstattung bei einer mangelhaften Begründung der Beitragserhöhung ist groß. Erst jüngst hat das Oberlandesgericht Köln einem Versicherten wegen einer unwirksamen Beitragserhöhung die Rückerstattung seiner zu viel gezahlte Beiträge nebst Zinsen zugesprochen.