Beitragserhöhung Private Krankenversicherung - Wolfgang Benedikt-Jansen

Private Krankenversicherung: Unwirksame Beitragserhöhung?

Wir fordern Ihr Geld zurück!

So zufrieden die meisten privat Krankenversicherten mit den Leistungen und dem Service Ihrer Versicherung sind, so unglücklich sind viele über die stetig steigenden hohen Beiträge, die sie dafür zahlen. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtens und damit wirksam. Beitragserhöhungen müssen plausibel und konkret begründet werden. Wird dem Versicherten nur eine pauschale und floskelhafte Begründung gegeben, dann ist die Erhöhung unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können zurückgefordert werden. 

Wir überprüfen die Beitragserhöhung Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) und sagen Ihnen, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Prämien haben!

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema:

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Unser Angebot

 

1. Kostenfreie Prüfung Ihres Rückerzahlungsanspruchs

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob auch Ihre PKV die Beiträge unwirksam erhöht hat und ob Sie deshalb Anspruch auf Rückzahlung Ihrer zu viel gezahlten Beiträge haben.

 

2. Wir machen Ihren Anspruch geltend

Ergibt unsere Prüfung, dass Sie die Beitragserhöhung nicht akzeptieren müssen, dann machen wir Ihren Anspruch geltend und kümmern uns für Sie um die Rückzahlung. 

Wir prüfen Ihren Anspruch!

Beitragserhöhung PKV

Beitragserhöhung PKV
* Pflichtfelder

Für die Prüfung Ihres Rückzahlungsanspruchs benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

 

  • Eine Kopie Ihres Versicherungsvertrages.
  • Eine Kopie des Mitteilungsschreibens Ihrer PKV über die Beitragserhöhung („Informationen zur Beitragsanpassung“).
  • Wenn vorhanden: Eine Kopie Ihres bisherigen Schriftwechsels in dieser Angelegenheit.

Hinweis:

Die Chance auf eine Beitragsrückerstattung bei einer mangelhaften Begründung der Beitragserhöhung ist groß. Erst jüngst hat das Oberlandesgericht Köln einem Versicherten wegen einer unwirksamen Beitragserhöhung die Rückerstattung seiner zu viel gezahlte Beiträge nebst Zinsen zugesprochen. 

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Unsere Kompetenz

Unsere Anwälte für Versicherungsrecht vertreten seit Jahren bundesweit Versicherte gegen ihre Versicherer in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich als auch vor Gericht. In vielen Fällen haben wir Mandanten erfolgreich in Auseinandersetzungen mit ihrer PKV vertreten und ihnen so viel Geld gespart bzw. zu Gesundheitsleistungen verholfen.