Beitragsrückstände in der privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherung: Unwirksame Beitragserhöhung?

Wir fordern Ihr Geld zurück!

So zufrieden die meisten privat Krankenversicherten mit den Leistungen und dem Service Ihrer Versicherung sind, so unglücklich sind viele über die stetig steigenden hohen Beiträge, die sie dafür zahlen. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtens und damit wirksam. Beitragserhöhungen müssen plausibel und konkret begründet werden. Wird dem Versicherten nur eine pauschale und floskelhafte Begründung gegeben, dann ist die Erhöhung unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können zurückgefordert werden. 

Wir überprüfen die Beitragserhöhung Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) und sagen Ihnen, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Prämien haben!

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema:

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Unser Angebot

 

1. Kostenfreie Prüfung Ihres Rückerzahlungsanspruchs

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob auch Ihre PKV die Beiträge unwirksam erhöht hat und ob Sie deshalb Anspruch auf Rückzahlung Ihrer zu viel gezahlten Beiträge haben.

 

2. Wir machen Ihren Anspruch geltend

Ergibt unsere Prüfung, dass Sie die Beitragserhöhung nicht akzeptieren müssen, dann machen wir Ihren Anspruch geltend und kümmern uns für Sie um die Rückzahlung. 

Wir prüfen Ihren Anspruch!

Beitragserhöhung PKV

Beitragserhöhung PKV
* Pflichtfelder

Für die Prüfung Ihres Rückzahlungsanspruchs benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

 

  • Eine Kopie Ihres Versicherungsvertrages.
  • Eine Kopie des Mitteilungsschreibens Ihrer PKV über die Beitragserhöhung („Informationen zur Beitragsanpassung“).
  • Wenn vorhanden: Eine Kopie Ihres bisherigen Schriftwechsels in dieser Angelegenheit.

Hinweis:

Die Chance auf eine Beitragsrückerstattung bei einer mangelhaften Begründung der Beitragserhöhung ist groß. Erst jüngst hat das Oberlandesgericht Köln einem Versicherten wegen einer unwirksamen Beitragserhöhung die Rückerstattung seiner zu viel gezahlte Beiträge nebst Zinsen zugesprochen. 

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Beitragsrückstände in der privaten Krankenversicherung

Aus welchen Gründen auch immer, kommt es vor, dass ein Versicherungsnehmer mit der Zahlung seiner Beiträge für die privaten Krankenversicherung (PKV) in Rückstand gerät. Der Versicherer wird dann mahnen und die Beiträge einfordern. Was aber kann er sonst noch tun, um den Versicherungsnehmer zur Zahlung zu bewegen? Kann er z.B. bei einem Versicherungsnehmer, der bei ihm mehrere Verträge hat, Beitragsforderungen aus den verschiedenen Versicherungsverträgen gegeneinander aufrechnen und Leistungen einfach kürzen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Fragen beantwortet.

 

Aufrechnung von Beitragsforderungen aus verschiedenen Verträgen

In seinem Urteil vom 29. September 2021 (Az. IV ZR 99/20) erklärten die Richter des BGH private Krankenversicherer für berechtigt, mit rückständigen Prämienforderungen aus einer Krankheitskostenversicherung gegen Krankentagegeldansprüche des Versicherungsnehmers aufzurechnen. Eine Aufrechnung mit Prämienforderungen aus der Krankheitskostenversicherung gegen Krankentagegeldansprüche sei selbst dann zulässig, wenn es sich bei den beiden Versicherungen formal um selbstständige Verträge handelt.

 

Ende des günstigen Notlagentarif

Aus der Aufrechnung ergibt sich für den Versicherten noch eine zusätzliche nachteilige Folge. Denn der Krankenversicherungsvertrag wird dann aus dem Notlagentarif in den Ursprungstarif zurückgeführt, wenn die Prämienrückstände durch eine seitens des Versicherers erklärten Aufrechnung getilgt worden sind. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, wieder den deutlich höheren Normaltarif für seine Krankenvollversicherung zu zahlen.

 

Kommentar

Der BGH hat mit dieser Entscheidung verbindlich geklärt, dass der private Krankenversicherer berechtigt ist, mit rückständigen Prämienforderungen aus einer Krankheitskostenversicherung gegen die Krankentagegeldansprüche des Versicherungsnehmers selbst dann aufzurechnen, wenn es sich um zwei selbstständige Verträge derselben Versicherer handelt. Außerdem führt ein vollständiger Ausgleich bestehender Prämienforderungen durch Aufrechnung des Versicherers den Versicherungsnehmer ohne dessen Hinzutun zurück in den Ursprungstarif. Damit kann jedem Versicherungsnehmer nur geraten werden, seine Prämien vertragsgetreu zu zahlen und bei Zahlungsproblemen sofort Kontakt zu seinem Versicherer aufzunehmen, um möglichst eine einvernehmliche Lösung in seinem Interesse zu finden.

 

Kostengünstige Ersteinschätzung bei Problemen mit der PKV

Haben Sie ein Problem mit Ihrer PKV, bei dem Sie sich im Recht fühlen aber Ihr Versicherer anderer Meinung ist? Erscheint Ihnen das Verhalten Ihres Versicherers unangemessen und nicht nachvollziehbar? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Problems und sagen Ihnen, ob Sie im Recht sind und was wir für Sie tun können.

Hinweis: Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Für Nichtversicherte: Im Fall des Erfolges trägt der Versicherer die Kosten des Rechtsstreits.

 

Unsere Kompetenz

Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht vertritt seit Jahren bundesweit erfolgreich Privatversicherte gegen ihre Versicherer in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich als auch vor Gericht. Er kennt die Probleme der Versicherten mit ihren PKV und weiß um die bestmögliche Lösung für seine Mandanten.

Unsere Kompetenz

Unsere Anwälte für Versicherungsrecht vertreten seit Jahren bundesweit Versicherte gegen ihre Versicherer in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich als auch vor Gericht. In vielen Fällen haben wir Mandanten erfolgreich in Auseinandersetzungen mit ihrer PKV vertreten und ihnen so viel Geld gespart bzw. zu Gesundheitsleistungen verholfen.