Unwirksame Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung – Prämien zurückfordern

Private Krankenversicherung: Unwirksame Beitragserhöhung?

Wir fordern Ihr Geld zurück!

So zufrieden die meisten privat Krankenversicherten mit den Leistungen und dem Service Ihrer Versicherung sind, so unglücklich sind viele über die stetig steigenden hohen Beiträge, die sie dafür zahlen. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtens und damit wirksam. Beitragserhöhungen müssen plausibel und konkret begründet werden. Wird dem Versicherten nur eine pauschale und floskelhafte Begründung gegeben, dann ist die Erhöhung unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können zurückgefordert werden. 

Wir überprüfen die Beitragserhöhung Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) und sagen Ihnen, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Prämien haben!

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Unser Angebot

 

1. Kostenfreie Prüfung Ihres Rückerzahlungsanspruchs

Wir prüfen für Sie kostenfrei, ob auch Ihre PKV die Beiträge unwirksam erhöht hat und ob Sie deshalb Anspruch auf Rückzahlung Ihrer zu viel gezahlten Beiträge haben.

 

2. Wir machen Ihren Anspruch geltend

Ergibt unsere Prüfung, dass Sie die Beitragserhöhung nicht akzeptieren müssen, dann machen wir Ihren Anspruch geltend und kümmern uns für Sie um die Rückzahlung. 

Wir prüfen Ihren Anspruch!

Beitragserhöhung PKV

Beitragserhöhung PKV
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Für die Prüfung Ihres Rückzahlungsanspruchs benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

 

  • Eine Kopie Ihres Versicherungsvertrages.
  • Eine Kopie des Mitteilungsschreibens Ihrer PKV über die Beitragserhöhung („Informationen zur Beitragsanpassung“).
  • Wenn vorhanden: Eine Kopie Ihres bisherigen Schriftwechsels in dieser Angelegenheit.

Hinweis:

Die Chance auf eine Beitragsrückerstattung bei einer mangelhaften Begründung der Beitragserhöhung ist groß. Erst jüngst hat das Oberlandesgericht Köln einem Versicherten wegen einer unwirksamen Beitragserhöhung die Rückerstattung seiner zu viel gezahlte Beiträge nebst Zinsen zugesprochen. 

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Unwirksame Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung – Prämien zurückfordern

Wer besser krankenversichert sein möchte und es sich leisten kann, der entscheidet sich häufig für eine Private Krankenversicherung (PKV). Mag diese anfänglich noch kostengünstig sein, ändert sich das mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers. Und manche Beitragserhöhung fällt dann so überraschend hoch aus, dass sich die Betreffenden nicht nur ärgern, sondern sich fragen, ob diese berechtigt und angemessen ist. Doch selten gibt ihnen dafür ihr Versicherer eine plausible und damit nachvollziehbare Begründung, die es ihnen ermöglicht, die Erhöhung auch zu akzeptieren. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) vom 28.01.2020 (Az. 9 U 138/19) befand genau aus diesem Grund die Prämienerhöhung einer PKV für unwirksam und sprach dem Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Rückerstattung seiner zu viel gezahlte Beiträge nebst Zinsen zu.

 

Formfehler können zur Unwirksamkeit einer Prämienerhöhung führen

Nicht immer sind es eklatante Rechtsfehler, die Beitragserhöhungen unwirksam werden lassen. Auch Formfehler können zur Unwirksamkeit führen. So erfordert eine ordnungsgemäße und rechtssichere Beitragserhöhung neben der Nennung der materiellen Gründe für höhere Beiträge auch die Einhaltung formaler Anforderungen. Formelhafte Begründungen der Beweiserhöhung genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen. 

 

Prämienerhöhung muss nachvollziehbar begründet sein

Das Begründung soll es dem Versicherungsnehmer ermöglich, die grundlegenden Tatsachen, die zur Beitragserhöhung geführt haben, zu erfahren, um diese anschließend auf dieser Grundlage überprüfen zu können bzw. überprüfen zu lassen. Pauschale Begründungen in Gestalt allgemeiner Aussagen reichen dafür nicht. So muss die Mitteilung zur Begründung der Prämienanpassung die Rechnungsgrundlage nennen, deren Veränderung die Prämienanpassung ausgelöst hat, also die Veränderung der Leistungsausgaben bzw. Versicherungsleistungen und/oder Sterbewahrscheinlichkeit bzw. Sterbetafeln. Fehlen diese Informationen, sind die Erhöhungen des Monatsbeitrags unwirksam.

 

Hohe Beitragsrückerstattung wegen unkorrekter Prämienerhöhung möglich

Der Versicherungsnehmer ist bei einer nicht ordnungsgemäßen Begründung nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrags bezogen auf den letzten rechtmäßigen Beitrag verpflichtet. Das führt dazu, dass die Versicherung ihrem Versicherungsnehmer sowohl die zu viel gezahlten Prämien plus Zinsen zahlen muss. Nicht zuletzt das Urteil des OLG Köln eröffnet vielen Versicherungsnehmern die Chancen auf Beitragsrückerstattung für unkorrekte Prämienerhöhungen. Das betrifft eine Beitragsrückerstattung für die letzten Jahre, falls die Versicherung nicht ausreichend über die Gründe über die Beitragserhöhung informiert hat. Alles in allem geht es dabei um durchaus beträchtliche Rückerstattungssummen.

 

Kostengünstige Ersteinschätzung der Prämienerhöhung

Wurde auch bei Ihnen die Prämie für Ihre PKV deutlich erhöht und erscheint Ihnen das unangemessen und nicht nachvollziehbar? Doch sind Sie sich unsicher, ob Sie etwas dagegen tun können und scheuen Sie das Kostenrisiko, weil Sie die Erfolgsaussichten nicht kennen? Dann nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.
Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Prüfung Ihrer Prämienerhöhung und sagen Ihnen, ob Sie mit Erfolgsaussichten gegen die Prämienerhöhung vorgehen können und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind. 
Hinweis: Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. 

 

Unsere Kompetenz

Unsere Anwälte für Versicherungsrecht vertreten seit Jahren bundesweit erfolgreich Versicherte gegen ihre Versicherer in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir sind mit den Problemen der PKV bestens vertraut und vertreten nur Versicherte. In vielen Fällen konnten wir für unsere Mandaten von ihrer PKV Geld oder Leistungen z.T. in beträchtlicher Höhe erstreiten. Stets hat der Rechtsstreit mehr eingebracht als er unseren Mandanten gekostet hat.
 

Unsere Kompetenz

Unsere Anwälte für Versicherungsrecht vertreten seit Jahren bundesweit Versicherte gegen ihre Versicherer in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich als auch vor Gericht. In vielen Fällen haben wir Mandanten erfolgreich in Auseinandersetzungen mit ihrer PKV vertreten und ihnen so viel Geld gespart bzw. zu Gesundheitsleistungen verholfen.