Bankentgelte zurückfordern - Wolfgang Benedikt-Jansen

Bankentgelte zurückfordern!

Zu viel gezahlte Bankgebühren zurückfordern – mit Fachanwalt ohne Kostenrisiko und ohne Stress!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Grundsatzentscheidung vom 27.4.2021 festgestellt:
Haben Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam angepasst, dann können ihre Kunden die dadurch erhöhten und zu viel gezahlten Bankgebühren zurückfordern.
Grundsätzlich dürfen Banken nicht nach Gutdünken für alles Gebühren erheben. Und ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden sind Banken nicht berechtigt, Gebühren einzuführen oder zu erhöhen.
Hinweis: Sollten Sie zu der AGB-Änderung geschwiegen haben, dann durfte Ihre Bank das nicht als Zustimmung werten. Eine entsprechende Klausel in den AGB ist unwirksam!
Fast alle Banken haben ohne Zustimmung ihrer Kunden Gebühren erhöht. Deshalb können die Betroffenen jetzt das unrechtmäßig eingeforderte Gebührengeld rückwirkend ab dem Jahre 2018 bis heute zurückfordern. Wir prüfen auch eine Rückwirkung und damit Rückforderung bis zum Jahre 2011.

Kontaktieren Sie uns! Wir fordern für Sie Ihr Geld zurück. Fürchten Sie keine Kosten – wir sind kostentransparent.

Um möglichst schnell für Sie vorgehen zu können, benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen. Sie können uns ein gescanntes, unterschriebenes Exemplar direkt über das Webformular zukommen lassen.

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