Prämiensparverträge: Kreditinstitute kommen der Anordnung der BaFin hinsichtlich ihrer unwirksamen Zinsanpassungsklauseln nicht nach – Sparer müssen jetzt ihre Ansprüche sichern!

Prämiensparverträge und VR-Bonusplan

Banken passen Zinsen oft nur zu ihren Gunsten an. Wir setzen Ihren vollen Zinsanspruch durch!

Viele Prämiensparverträge der Sparkassen und „VR-Bonuspläne“ der Volks- und Raiffeisenbanken enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung, weil sie es den Banken ermöglichen, den Zins nach eigenem Ermessen zu ihren Gunsten anzupassen. Das ist rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Klauseln mehrfach für unzulässig erklärt, da der Sparer so nicht nachvollziehen kann, wie sich die Zinsen ändern. Die Realität: Sparer bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben! Das kann sich bei Altverträgen immerhin um einige Tausend Euro Zinsgutschrift handeln. Deshalb sollten Kunden der Sparkassen und der Volks- und Raiffeisenbanken ihre Prämiensparverträge hinsichtlich der darin vereinbarten Zinsanpassungsklausel auf deren Rechtmäßigkeit fachanwaltlich prüfen lassen, um ggf. Zinsen nachzufordern. 

 

Unser Angebot

 

1. 50-Euro-Check zur Prüfung Ihres Prämiensparvertrages

Wir prüfen für Sie, ob die Zinsanpassungsklausel in Ihrem Vertrag rechtswidrig ist und Sie deshalb Anspruch auf Zinsnachzahlungen haben. Wir sagen Ihnen auch, welche Erfolgsaussichten Sie haben und mit welchen Kosten Sie bei der Rechtsdurchsetzung rechnen müssen. 

 

2. Wir machen Ihren Anspruch geltend

Ergibt unsere Prüfung, dass Sie Anspruch auf Zinsnachzahlungen haben, dann machen wir für Sie Ihren Anspruch geltend.

 

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir kostenfrei die erste Deckungsanfrage.

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Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen!

Standardformular

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Für die Prüfung Ihres Anspruchs benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

 

  • Eine Kopie Ihres Prämiensparvertrages.
  • Eine Aufstellung Ihrer bisherigen Zinserträge und Bonuszahlungen.
  • Wenn vorhanden: Eine Kopie Ihres bisherigen Schriftwechsels in dieser Angelegenheit.

Unsere Kompetenz

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit verbraucherunfreundlichen und rechtswidrigen Praktiken der Kreditinstitute. In hunderten von Einzelverfahren konnten wir unsere Mandanten erfolgreich vertreten. In einigen Fällen gingen für sie bis zum BGH und haben so Grundsatzurteile für alle Bank- und Sparkassenkunden erstritten. Anerkennend bezeichnet deshalb die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ Fachanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen als einen „Anwalt der Bankkunden“, der äußerst erfolgreich die Rechte von Verbrauchern stärkt.

Artikel zu Prämiensparverträgen

Prämiensparverträge: Kreditinstitute kommen der Anordnung der BaFin hinsichtlich ihrer unwirksamen Zinsanpassungsklauseln nicht nach – Sparer müssen jetzt ihre Ansprüche sichern!

„Die BaFin greift durch“ meldete die Tagesschau am 21.06.2021: „Prämiensparverträge versprachen Sparern lange das große Geld. Doch in der Niedrigzinsphase korrigierten viele Banken die versprochenen Gewinnzusagen nach unten. Jetzt greift die BaFin ein - im Sinne der Kunden.“

 

Die Verpflichtung

Tatsächlich verpflichtete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kreditinstitute mit ihrer am 21. Juni 2021 veröffentlichten Allgemeinverfügung dazu, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zuzusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anzubieten.

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Kreditinstitute müssen ihre Kunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen informieren und Zinsen nachzahlen“.

 

Die Verweigerung

Doch mehr als 1.100 Kreditinstitute legten Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung ein und verweigern aufgrund der aufschiebenden Wirkung dieser Rechtsbehelfe bis zur verwaltungsgerichtlichen Klärung die ihnen mit dieser Verfügung auferlegten Pflichten.

 

Die Verjährung

Mit ihrem „Spiel auf Zeit“ nötigen die Kreditinstitute ihre Prämiensparkunden zum Handeln. Denn in der Zeit bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung, ob die Auflagen der BaFin Bestand haben, können individuelle Ansprüche der betroffenen Sparer auf eine ordnungsgemäße Verzinsung verjähren. Um das sicher zu vermeiden, sollten Prämiensparer einen Anwalt konsultieren. Unser Angebot:

 

Erstberatung zur Zinsnachzahlung und Vermeidung der Verjährung

Sollten auch Sie nach der Allgemeinverfügung der BaFin mit einer Zinsnachzahlung rechnen, aber Ihr Kreditinstitut ist nicht bereit zu zahlen oder meldet sich nicht, bieten wir Ihnen eine kostengünstige Einschätzung an, um zu klären, was wir für Sie tun können. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen wollen.

 

Mit Kompetenz und Konsequenz zum Erfolg für unsere Mandanten

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit rechtswidrigen Praktiken der Kreditinstitute. Wir haben nicht nur in hunderten von Einzelverfahren unsere Mandanten erfolgreich vertreten, sondern auch Grundsatzurteile für alle Bank- und Sparkassenkunden erstritten.Die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ betitelte deshalb Fachanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen als einen „Anwalt der Bankkunden“, der äußerst erfolgreich die Rechte von Verbrauchern durchsetzt.

 

Bezeichnungen der Prämiensparverträge (Auswahl)

• Bonusplan (Volks- und Raiffeisenbank)

• Prämiensparen flexibel (Sparkasse)

• VorsorgePlus (Sparkasse)

• Vorsorgesparen (Sparkasse)

• Vermögensplan (Sparkasse)

• VRZukunft (Volks- und Raiffeisenbank)

• Vorsorgeplan (Sparkasse)

• Scala (Sparkasse)