Die Wirecard AG ist insolvent. Wirtschaftsprüfer sprechen von einem umfassenden Betrug des Zahlungsdienstleisters. Dem Ex-Vorstand wird vorgeworfen, Bilanzsumme und Umsätze durch vorgetäuschte Einnahmen geschönt zu haben. Neben Angestellten, Banken und Verbrauchern sind tausende Anleger von diesem Skandal betroffen. Sie müssen jetzt um ihr Geld bangen, das sie in Aktien, Anleihen und Derivaten bei Wirecard angelegt haben. Ihnen droht wie immer bei einer Insolvenz erheblicher Schaden.
Wer muss für die Schäden aufkommen?
Wer einen Schaden verursacht, der muss dafür aufkommen. Anleger, die Verluste durch Wirecard erleiden, weil das Unternehmen seinen kapitalmarktrechtlichen Aufklärungspflichten bzgl. der Darlegung von Umsätzen und deren Herkunft nicht nachgekommen ist, können deshalb Ansprüche geltend machen. Das betrifft Anleger, die zwischen dem 24. Februar 2016 und dem 18. Juni 2020 mit Wirecard-Wertpapieren gehandelt haben.
Doch wenn Wirecard kein Geld mehr hat oder wenn – wie bei einer Insolvenz – andere zuvor befriedigt werden müssen und das vorhandene Geld nicht für alle reicht, gilt es zu prüfen, wer noch in die Verantwortung genommen werden kann und zahlungsfähig ist. Denn wie weit Berufshaftpflichtversicherungen der Organe (Aufsichtsrat und Vorstand) greifen, ist noch unklar. Bei dem Wirecard-Skandal ist es naheliegend, die Wirtschaftsprüfer, die offenbar über Jahre falsche Jahresabschlüsse testiert haben, zu belangen. Denn in Kenntnis des wahren Zustandes von Wirecard hätten die Anleger ihr Investment nicht getätigt. Aber auch gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), deren Chef Hufeld bereits selbstkritisch von einem „kompletten Desaster“ gesprochen und erhebliche Fehler eingeräumt hat, könnten Ansprüche geltend gemacht werden.
Unser Angebot
1. Kostengünstige Prüfung Ihres Schadenersatzanspruchs
Wir prüfen für Sie, ob Sie bei Ihrem Wirecard-Investment durch Wirecard oder andere geschädigt wurden bzw. ob Sie noch Schaden erleiden können und deshalb einen durchsetzbaren Schadenersatzanspruch haben.
2. Wir machen Ihnen einen Vorschlag
Ergibt unsere Prüfung, dass Sie einen Schadenersatzanspruch geltend machen können, dann sagen wir Ihnen, was für Sie der erfolgreichste, kostengünstigste und schnellste Weg zu Durchsetzung Ihres Anspruchs ist. Sie entscheiden dann, ob Sie uns mandatieren möchten.
Service für Rechtsschutzversicherte
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage. Übermitteln Sie uns dafür bitte den Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Anschrift und die Versicherungsnummer, damit wir uns für Sie um die Deckungsanfrage kümmern können.
Wir prüfen Ihre Ansprüche
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