Widerruf des Autokredits und Rückgabe des Fahrzeugs bei Kaskadenverweisung nach BGH-Urteil möglich

Widerruf des Autokredits und Rückgabe des Fahrzeugs bei Kaskadenverweisung nach BGH-Urteil möglich

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 26. März 2020 (Az. C-66/19) den sog. Kaskadenverweisung bei Autokreditverträgen, die den Darlehensnehmer zur Feststellung des Beginns der Widerrufsfrist führen soll, als Verstoß gegen geltendes EU-Recht gewertet hat, lenkte nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) ein. Hatte dieser in der Vergangenheit Autokredit-Widerrufe abgelehnt, vertritt er nun in seinem Urteil vom 27. Oktober (Az. XI ZR 498/19) die Auffassung, dass eine Widerrufsbelehrung, die eine Norm benennt, die wiederum auf einen weiteren Paragraphen verweist (Kaskadenverweis), für den Verbraucher weder klar noch verständlich sei. So hemmt ein Kettenverweis in einem Darlehensvertrag den Beginn der Widerrufsfrist von Verbraucherkreditverträgen.

 

Worum geht es?

Es geht um die Finanzierung von Fahrzeugen, die mittels einem mit dem Kauf verbundenen Darlehensvertrag (Autokreditvertrag) finanziert wurden. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann einen gebrauchten Land Rover gekauft. Dafür schloss er zusammen mit dem Kaufvertrag einen Darlehensvertrag ab, um den Autokauf zu finanzieren. Unter Berufung auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Kreditgebers widerrief er neun Monate später seinen Kredit. Die Fehlerhaftigkeit der Belehrung begründete mit dem Verweis zur Feststellung des Beginns der Widerrufsfrist auf § 492 Abs. 2 BGB, der weiter auf Art. 247 §§ 6-13 EGBGB verwies.

 

Was sagt der BGH nun dazu?

Der BGH bestätigte die Rechtsausfassung des Klägers, dass dieser auch noch Monate nach Abschluss seines Vertrages ein Widerrufsrecht hat, weil die Widerrufsfrist aufgrund der fehlerhaften Belehrung noch nicht zu laufen begonnen habe. Kurzum: Die Widerrufsfrist ist bei einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung – wie hier bei einer Kaskadenverweisung - noch nicht abgelaufen. Der Darlehensgeber könne sich nicht auf die sog. Gesetzlichkeitsfiktion nach Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB berufen und entlasten, wonach eine Vertragsklausel, die dem in einer Anlage der Norm befindlichen Muster entspricht ordnungsgemäß sei, weil die Widerrufsbelehrung vom Muster abweiche.

 

Was bedeutet das?

Ganz einfach: Wer seinen Autokauf mit einem Darlehen finanziert hat, das für den Beginn der Widerrufsfrist des Darlehens eine Kaskadenverweisung bemüht, der hat über den Kreditwiderruf gute Chancen auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages und Rückgabe seines Fahrzeugs.

Aus unserer Erfahrung sind weiterhin viele Verträge nicht nur Monate, sondern sogar Jahre nach dem Vertragsschluss noch widerruflich. Im Ergebnis wird dann das Fahrzeug dem Händler zurückgegeben und der Käufer/Darlehensnehmer erhält seine Anzahlung und die Raten zurück.

 

Was sollte man tun?

Ein „schönes Urteil“ ist kein Selbstläufer. Das heißt, dass betroffene und rückabwicklungswillige Käufer/Darlehensnehmer aktiv werden müssen, um für sich einen Vorteil aus der verbraucherunfreundlichen Praxis der „Autobanken“ zu ziehen. Das bedeutet aber weiterhin, dass sie dann die Hilfe von kundigen Rechtsanwälten in Anspruch nehmen müssen, um tatsächlich zum Erfolg zu kommen. Denn selbst bei eindeutig fehlerhaften Verträgen sind die Autobanken meist nicht bereit, den höchstrichterlich bestätigten Rechtsanspruch der Darlehensnehmer anzuerkennen. Insbesondere, wer über eine Rechtsschutzversicherung (Verkehr) verfügt, der sollte einen Rechtsanwalt einschalten. Das Risiko, Gerichts- und Anwaltshonorare zahlen zu müssen, besteht dann nicht. Aber auch nicht rechtsschutzversicherte Käufer/Darlehensnehmer haben angesichts der positiven Rechtslage guten Chancen bei geringem Kostenrisiko zum Erfolg zu kommen.

 

Unser Angebot: kostengünstige Ersteinschätzung

Lassen Sie sich beraten. Wir bieten Ihnen dafür eine kostengünstige Ersteinschätzung an. Wir sagen Ihnen auch, ob Sie sich bei einem Widerruf den Wertverlust Ihres Autos anrechnen lassen müssen und ob sich der Widerruf lohnt. Sie entscheiden dann, ob Sie uns beauftragen wollen.

 

Hinweis: Im vorliegenden Fall wurde das Auto über die FCA Bank finanziert. Doch für einen Kreditwiderruf wegen verbraucherunfreundlicher Kaskadenverweisung ist es völlig unerheblich, um welche Bank es sich handelt und welches Fahrzeug gekauft wurde. Auch Finanzierungen bei der Santander Bank, Opel Bank, VW Bank, Audi Bank, BDK, Commerzbank etc. sind fehlerhaft. Im Übrigen können auch Leasingverträge bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Lassen Sie sich beraten! Banken schenken Ihnen nichts und verzeihen keine Fehler. Warum sollten Sie großzügig sein?