Möchten Sie Ihren Kredit vorzeitig abbezahlen? Das ist grundsätzlich möglich, jedoch kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wie diese berechnet wird und welche Rechte Sie als Verbraucher:in haben, klären wir hier.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Sie an die Bank zahlen müssen, wenn Sie einen Kreditvertrag vorzeitig kündigen. Die Bank hat mit Ihnen einen langfristigen Vertrag abgeschlossen und erwartet einen bestimmten Gewinn aus den Zinsen. Bei vorzeitiger Tilgung entgeht ihr dieser Gewinn.
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
- Restlaufzeit des Kredits: Je länger die Restlaufzeit, desto höher ist in der Regel die Entschädigung.
- Zinsbindungsfrist: Auch die Dauer der Zinsbindung spielt eine Rolle.
- Aktuelle Zinsen am Markt: Die Entwicklung der Zinsen seit Vertragsabschluss beeinflusst die Höhe der Entschädigung.
- Wiederanlagerendite: Die Bank darf die Vorfälligkeitsentschädigung anhand der Wiederanlagerendite berechnen, die von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.
Welche Zinsen sind relevant?
Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist die Wiederanlagerendite der Deutschen Bundesbank maßgeblich. Diese gibt an, zu welchen Zinsen die Bank das Geld, das Sie vorzeitig zurückzahlen, wieder anlegen kann.
Streitpunkte bei der Berechnung
Trotz gesetzlicher Vorgaben gibt es häufig Streitigkeiten zwischen Banken und Kunden über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Es empfiehlt sich, die Berechnung genau prüfen zu lassen.
Welche Rechtsprechung gibt es?
Die Gerichte haben in den vergangenen Jahren mehrere wichtige Entscheidungen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung getroffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Wiederanlagerendite nach der Statistik der Deutschen Bundesbank zu berechnen ist und nicht nach anderen Indizes (BGH-Urteil vom 30. November 2004 - XI ZR 285/03).
Pauschale Gebühren für die Berechnung?
Es ist unzulässig, wenn die Bank eine pauschale Gebühr für die reine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Die Berechnung muss transparent und nachvollziehbar sein (LG Frankfurt-Urteil vom 26. Januar 2012 - 2-21 O 324/11, nicht rechtskräftig).
Welche Rechte habe ich als Verbraucher:in?
- Prüfung der Berechnung: Sie haben das Recht, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden.
- Pauschalgebühren: Eine pauschale Gebühr für die reine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist unzulässig.
- Verhandlungsspielraum: In vielen Fällen besteht Verhandlungsspielraum mit der Bank.
Wann muss ich keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
- Widerrufsrecht: Wenn Sie den Kreditvertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, müssen Sie in der Regel keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
- Vertragsverletzung durch die Bank: Bei einer Vertragsverletzung durch die Bank kann die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen oder reduziert werden.
Was können Sie tun?
- Vertrag prüfen: Lesen Sie Ihren Kreditvertrag sorgfältig durch und achten Sie auf die Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung.
- Berechnung prüfen lassen: Lassen Sie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung von einem unabhängigen Experten prüfen.
- Kosten vergleichen: Holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Konditionen.
- Rechtlichen Rat einholen: Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden.
- Beratung suchen: Wenden Sie sich bei Fragen an eine Verbraucherzentrale.
Fazit:
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann hohe Kosten verursachen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Bedingungen zu informieren und Ihre Rechte zu kennen.
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