Nicht alles, was Spaß macht und Geld verspricht ist legal. Mit oder ohne Wissen darum, nutzen Menschen das Internet und spielen online um Glück und Geld. Diese sog. Online-Glücksspiele waren bzw. sind allerdings nicht immer legal. Das kann Spielern, die bei Anbietern ohne Spielelizenz Geld verloren haben, aber nicht egal sein. Denn der Verstoß eines Anbieters von Online-Glücksspielen gegen Bestimmungen eines Glücksspielstaatsvertrages führt zur Nichtigkeit des jeweiligen Spielvertrages. Das bedeutet einen Anspruch auf Rückzahlung von Verlusten, die ein Spieler bei der Teilnahme an einem Online-Glücksspiel erlitten hat. Das bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe vom 6. April 2023 (Az. 14 U 256/21).
Der Fall
Eine Betreiberin von Online-Casinos bzw. Online-Glücksspielen mit Sitz in Malta bot u.a. Automatenspielen („einarmiger Bandit“) an. Sie verfügte hierzu über eine Erlaubnis nach maltesischem Recht. Doch eine Glücksspiellizenz nach baden-württembergischem Recht hatte sie nicht. Der geschädigte Spieler ging zum Zeitpunkt seiner Teilnahme an den Online-Glücksspielen davon aus, dass diese legal seien. Erst durch spätere Recherchen im Internet erfuhr er, dass Online-Glücksspiele in Baden-Württemberg gesetzlich verboten waren. Da hatte er aber schon ca. 40.000 EUR bei Online-Glücksspielen verloren. So kam es zu einem Rechtsstreit über den Anspruch auf Rückzahlung dieses Betrages.
Das Gericht
Vor dem Landgericht bekam der geschädigte Spieler Recht. Die Betreiberin (Beklagte) der Online-Glücksspiele ging in Berufung. Doch das OLG hielt diese für unbegründet und bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Die zwischen dem Kläger und der Beklagten abgeschlossenen Glücksspielverträge waren nach dem hier anwendbaren deutschen Recht nichtig. Die Leistung(en) des Klägers erfolgte(n) daher ohne Rechtsgrund. Deshalb ist die Beklagte zur Rückzahlung der Verluste verpflichtet. Im Übrigen verfügt die Beklagte bis heute nicht über eine entsprechende Erlaubnis nach deutschem Recht.
Ob der Glücksspieler um die Nichtigkeit seines Spielvertrages wusste, ist im Übrigen für den Rückzahlungsanspruch ohne Belang. Auf die Kenntnis der Verbotswidrigkeit bzw. ein schuldhaftes Handeln kommt es dafür grundsätzlich nicht an.
Staatsvertrag über Glücksspiele
Die rechtliche Regulierung des Glücksspielmarktes durch den Staat dient nicht dazu, den Menschen die Lust am (Glücks)Spiel zu nehmen. Hier geht es darum, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Es soll vor allem der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegengewirkt sowie Jugend- und den Spielerschutz gewährleistet werden. Und nicht zuletzt dienen die rechtlichen Bestimmungen dazu, Spieler vor betrügerischen Machenschaften zu schützen, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abzuwehren und den Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.
Hinweis: Der Geschädigte kann sich allerdings nicht ewig Zeit lassen, um seine Forderung geltend zu machen. Dazu hat er drei Jahre Zeit, ab dem Zeitpunkt, an dem er sein Geld verloren hat.
Prüfung Ihres Glücksspielvertrages auf Rückerstattungspotential
Wir prüfen für Sie, ob Sie bei einem illegalen Online-Anbieter gespielt haben und daher einen Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Verluste haben. Wir klären Sie dann über Ihre Erfolgsaussichten und die möglichen Kosten eines Rechtsstreits auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen wollen. Im Erfolgsfall trägt die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage bei der Versicherung.