Unwirksame Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung – Prämien zurückfordern

Unwirksame Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung – Prämien zurückfordern

Wer besser krankenversichert sein möchte und es sich leisten kann, der entscheidet sich häufig für eine Private Krankenversicherung (PKV). Mag diese anfänglich noch kostengünstig sein, ändert sich das mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers. Und manche Beitragserhöhung fällt dann so überraschend hoch aus, dass sich die Betreffenden nicht nur ärgern, sondern sich fragen, ob diese berechtigt und angemessen ist. Doch selten gibt ihnen dafür ihr Versicherer eine plausible und damit nachvollziehbare Begründung, die es ihnen ermöglicht, die Erhöhung auch zu akzeptieren. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) vom 28.01.2020 (Az. 9 U 138/19) befand genau aus diesem Grund die Prämienerhöhung einer PKV für unwirksam und sprach dem Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Rückerstattung seiner zu viel gezahlte Beiträge nebst Zinsen zu.

 

Formfehler können zur Unwirksamkeit einer Prämienerhöhung führen

Nicht immer sind es eklatante Rechtsfehler, die Beitragserhöhungen unwirksam werden lassen. Auch Formfehler können zur Unwirksamkeit führen. So erfordert eine ordnungsgemäße und rechtssichere Beitragserhöhung neben der Nennung der materiellen Gründe für höhere Beiträge auch die Einhaltung formaler Anforderungen. Formelhafte Begründungen der Beweiserhöhung genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen. 

 

Prämienerhöhung muss nachvollziehbar begründet sein

Das Begründung soll es dem Versicherungsnehmer ermöglich, die grundlegenden Tatsachen, die zur Beitragserhöhung geführt haben, zu erfahren, um diese anschließend auf dieser Grundlage überprüfen zu können bzw. überprüfen zu lassen. Pauschale Begründungen in Gestalt allgemeiner Aussagen reichen dafür nicht. So muss die Mitteilung zur Begründung der Prämienanpassung die Rechnungsgrundlage nennen, deren Veränderung die Prämienanpassung ausgelöst hat, also die Veränderung der Leistungsausgaben bzw. Versicherungsleistungen und/oder Sterbewahrscheinlichkeit bzw. Sterbetafeln. Fehlen diese Informationen, sind die Erhöhungen des Monatsbeitrags unwirksam.

 

Hohe Beitragsrückerstattung wegen unkorrekter Prämienerhöhung möglich

Der Versicherungsnehmer ist bei einer nicht ordnungsgemäßen Begründung nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrags bezogen auf den letzten rechtmäßigen Beitrag verpflichtet. Das führt dazu, dass die Versicherung ihrem Versicherungsnehmer sowohl die zu viel gezahlten Prämien plus Zinsen zahlen muss. Nicht zuletzt das Urteil des OLG Köln eröffnet vielen Versicherungsnehmern die Chancen auf Beitragsrückerstattung für unkorrekte Prämienerhöhungen. Das betrifft eine Beitragsrückerstattung für die letzten Jahre, falls die Versicherung nicht ausreichend über die Gründe über die Beitragserhöhung informiert hat. Alles in allem geht es dabei um durchaus beträchtliche Rückerstattungssummen.

 

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Unsere Kompetenz

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