Unterlassungsurteil gegen Derivest GmbH

Unterlassungsurteil gegen Derivest GmbH

Chance für Anleger der Derivest GmbH – Klauseln in ihren Nachrangdarlehen unwirksam
Die Kanzlei Benedikt-Jansen hat im Auftrag der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. ein Unterlassungsurteil gegen die Derivest GmbH durch landgerichtliches Urteil vom 26.2.2019 erwirkt. Dieses Urteil kann Anlegern (Darlehensgebern) helfen, ihre Ansprüche gegenüber der Derivest (Darlehensnehmer) als auch gegenüber den Vermittlern ihrer Geldanlage durchzusetzen.

 

Nachrangdarlehen sind hoch spekulative Geldanlagen

Nachrangdarlehen sind hoch spekulative Geldanlagen in die Anleger mit hohen Zinsen gelockt werden. Der „Preis“ ist das Risiko des Totalverlusts. Und das besteht nicht nur theoretisch – wie etwa die möglichen schlimmen Nebenwirkungen eines Medikaments die auf einem Beipackzettel aufgeführt sind -, sondern den Totalverlust ihrer Geldanlage bei einem Nachrangdarlehen müssen Anleger immer wieder beklagen. Der Grund dafür besteht darin, dass ihre Forderungen nachrangig sind und sie bei einem Insolvenzverfahren fast immer leer ausgehen, da zunächst die Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden. Doch das muss nicht so sein. Denn wenn dieser Rangrücktritt nicht wirksam vereinbart wurde, bestehen Chancen, den Geldverlust abzuwenden.

 

Unwirksame Klauseln können die Rettung sein

Üblicherweise wird bei Nachrangdarlehen der Rangrücktritt der Darlehensgeber (Anleger) in vorformulierten Klauseln vereinbart. Ihre möglichen Forderungen werden als nachrangig eingestuft, um die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Darlehensnehmerin zu vermeiden, die zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen würden. Da AGB-Klauseln der Prüfung unterliegen, können sie aus verschiedenen Gründen unwirksam sein. Vor allem müssen die Klauseln verständlich formuliert sein, so dass sich der Anleger den Risiken seines Investments bewusst ist.

 

AGB-Klauseln der Nachrangdarlehen intransparent

Der Kanzlei Benedikt-Jansen ist es gelungen, gegen den Finanzdienstleister „Derivest“, deren Rechtsnachfolgerin die „Derivest GmbH Kapital“ ist, die unangemessene Benachteiligung der Nachranggläubiger im Falle einer von dem Unternehmen selbst herbeigeführten Insolvenz erfolgreich anzugreifen. Das Gericht folgte der Auffassung der Rechtsanwälte, dass mehrere AGB-Klauseln des Unternehmens intransparent sind. Es sei unklar, welche anderen Verbindlichkeiten gegenüber den Nachranggläubigern vorrangig seien. Unklar sei auch, ob bei einer möglichen Insolvenz die Nachranggläubiger quotal oder gleichmäßig zu befriedigen sind. Und schließlich ist unklar, wie der Nachrang zu behandeln ist, wenn die Insolvenz erst durch die Geltendmachung der Ansprüche aus Nachrang herbeigeführt wird.

 

Die Folgen dieser Entscheidung

Die Derivest GmbH Kapital darf wegen Intransparenz die betreffenden Klauseln nicht mehr verwenden. Andernfalls droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR bzw. eine 6-monatige Ordnungshaft.

Für die Anleger der Derivest kann dieses Urteil eine Hilfe sein, sich von ihrer hochriskanten Anlage zu trennen bzw. im Fall der Insolvenz ihr Geld erfolgreich zurückzufordern. Denn dadurch sind Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlagevermittler möglich.

 

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