Staat muss Negativzinsen zahlen - Schaden für Steuer- und Beitragszahler

Staat muss Negativzinsen zahlen - Schaden für Steuer- und Beitragszahler

Die Europäische Zentralbank hat in der letzten Sitzung am 12.9.2019 den Leitzins bei 0,00 % belassen. Banken müssen seitdem 0,50 % Zinsen auf ihre Einlagen zahlen. Die langanhaltende Niedrigzinsphase wirkt sich auf viele Wirtschaftsbereiche negativ aus. Zudem denken Banken darüber nach, Negativzinsen an ihre Privatkunden weiter zu geben. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank belastet aber auch den Staat. Denn dieser muss auf seine Geldanlagen - Fondsvermögen und Rücklagen - Negativzinsen zahlen. Und das wiederum bedeutet Verluste für die Steuer- und Beitragszahler, denen diese Entwicklung Jahr für Jahr viele Millionen Euro kostet.

 

Negativzinsen für den Krisen-Rettungsschirm

So positiv für die Bürgerinnen und Bürger der Europäische Stabilitätsmechanismus ist, so teuer kommt er ihnen als Steuerzahler zu stehen. Dem Euro-Rettungsschirm ESM drohen wegen der niedrigen Zinsen auf sichere Geldanlagen wie deutsche Staatsanleihen erhebliche Verluste.
Weil dafür mehr als 20 Mrd. Euro bei der Deutschen Bundesbank und der Banque de France hinterlegt sind, ist das Bundesfinanzministerium in den Jahren 2019 und 2020 gehalten, mehr als 300 Mio. Euro an den ESM zu überweisen. Im vergangenen Jahr musste Deutschland seine ESM-Verluste mit 129 Mio. Euro ausgleichen.
 

Sozialkassen verlieren Geld

Die extrem niedrigen Zinsen belasten aber auch die Sozialkassen, die ebenfalls Strafzinsen an die Banken zahlen müssen. So weisen verschiedene Fonds der Pflege- und Krankenversicherung für das Jahr 2018 Zinsverluste in Höhe von 15 Mio. Euro aus.
Besonders hart trifft es aber die Rentenkasse. Sie sind schon seit ca. drei Jahren von der Niedrigzinspolitik der EZB betroffen, sodass es ihnen mittlerweile an die Substanz geht. Im vergangenen Jahr mussten sie immerhin mehr als 54 Mio. Euro Strafzinsen zahlen. Dagegen nahm die Rentenversicherung noch im Jahr 2014 ca. 100 Mio. Euro an Zinsen ein. In den Folgejahren schmolz diese Summe kontinuierlich. Im Jahr 2017 hat die Gesetzliche Rentenversicherung mit ihren Geldanlagen 49 Mio. Euro Verlust gemacht. Der Grund: Der Kapitalmarkt gibt keine Zinsen mehr her und es müssen Negativzinsen gezahlt werden.
 

Hinweis:

Ob Negativzinsen (Strafzinsen) gegenüber Privatanlegern auf Einlagen ihrer Giro- und/oder Tagesgeldkonten erheben dürfen, ist vom jeweiligen Vertragstyp und den zwischen dem Kreditinstitut und dem „Sparer“ bestehenden vertraglichen Regelungen abhängig. Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es dazu nicht. In der Literatur und der Instanzenrechtsprechung bestehen unterschiedliche Auffassungen zu dieser Frage.