Sparkassen in der Pflicht: Kunden erwarten jetzt Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen

Sparkassen in der Pflicht: Kunden erwarten jetzt Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen

Sparkassenkunden wurden in der Vergangenheit beim Prämiensparen Zinsen vorenthalten. Möglich war das, weil die Verträge variable Zinsen vorsahen, aber die Zinssatzberechnungen wie auch die Zinssatzänderungen vertraglich nicht genau geregelt wurden. Und so haben die Sparkassen die Zinsen einseitig und „natürlich“ in ihrem Sinne angepasst. Zu Unrecht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die Folge: Die betroffenen Prämiensparer haben gegenüber ihrer Sparkasse einen Anspruch auf Zinsnachzahlungen.

 

Allgemeinverfügung der Bafin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits im Juni 2021 eine sog. Allgemeinverfügung bzgl. der Zinsanpassungsklauseln erlassen, mit der die Kreditinstitute aufgefordert wurden, aktiv auf ihre Kunden zuzugehen. Sie sollten von sich aus ihre Prämiensparer informieren, wenn die Zinsklausel in ihrem Sparvertrag unwirksam ist und ihnen eine Neuberechnung der Zinsen zusagen oder einen nachgebesserten Vertrag anbieten. Dagegen haben die Kreditinstitute in großem Umfang Widersprüche bei der Bafin eingereicht. Das führte dazu, dass die BaFin ihre Allgemeinverfügung so nicht durchsetzen kann.

 

Viele Verträge und hohe Summen

Die Bundesregierung, die im Rahmen von Parlamentarischen Anfrage mit den unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen befasst war, geht von weit mehr als 1.204.000 Verträgen aus. Allerdings ist der Gesamtbestand der Verträge in Folge von Kündigungen laufender Verträge in den letzten Jahren gesunken. Pro Vertrag rechnet die Verbraucherzentrale Sachsen mit einer durchschnittlichen Zinsnachzahlung von 4.000 EUR, bei einem 2017 gekündigten Sparvertrag „Prämiensparen flexibel“. Kurzum: Es lohnt sich durchaus, selbst zu prüfen und zu fordern oder aber kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen, die dann auch den Anspruch durchsetzen kann.

 

Erste Einigungen haben begonnen

Die meisten Sparkassen tun sich schwer oder zutreffender, sie machen es ihren Kunden schwer, ihre Zinsen zu bekommen.  Doch es tut sich was. Die Sparkassen in Baden-Württemberg haben Vergleiche angekündigt und auch der Sparkassen-Verband in Bayern bewegt sich. Man möchte sich mit seinen Kunden einigen, vor allem dann, wenn die Verträge enden. Und der Ostdeutsche Sparkassenverband empfiehlt ebenfalls seinen Sparkassen auf deren Kunden zuzugehen.

 

Doch Vorsicht!

Einigen ist immer besser als streiten. Doch Vorsicht. Nicht jedes Einigungsangebot der Sparkasse muss den Ansprüchen des Sparers angemessen sein. Deshalb sollte man im Zweifel das Angebot der Sparkasse prüfen lassen. Das gilt auch, wenn die Sparkasse anstelle eines abstrakten Einigungsangebotes eine konkrete Neuberechnung vorlegt.

 

Neuberechnung der Zinsen fordern

Wenn sich ihre Sparkasse bei Ihnen noch nicht mit einem Angebot in Sachen „Zinsnachzahlung“ gemeldet hat, sollten Sie selber aktiv werden. Bitten Sie ihre Sparkasse unter Verweis auf die Rechtsprechung, die Zinsen ihres Vertrages nachzuprüfen. Das gilt auch für bereits beendete Verträge.

 

Unser Angebot: Kostengünstige Erstberatung zur Zinsnachzahlung beim Prämiensparvertrag

Sollten auch Sie über einen Prämiensparvertrag verfügen oder einen solchen besessen haben und Ihnen ihre Sparkasse noch keine Zinsen nachgezahlt bzw. eine baldige Zinsnachzahlung in Aussicht gestellt haben, dann können Sie uns gern mit dieser Angelegenheit beauftragen. Wir prüfen für Sie vorab, ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch die Chancen sowie Kosten einer Durchsetzung sind. Eine kostengünstige Anspruchsprüfung bieten wir Ihnen auch dann, wenn ihr Kreditinstitut sich bereits geweigert hat, Ihnen Zinsen nachzuzahlen.

 

Mit Kompetenz und Konsequenz zum Erfolg für unsere Mandanten

Die Kanzlei Benedikt-Jansen verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit rechtswidrigen Praktiken der Kreditinstitute. Wir haben nicht nur in hunderten von Einzelverfahren unsere Mandanten erfolgreich vertreten, sondern auch Grundsatzurteile für alle Bank- und Sparkassenkunden erstritten.Die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ betitelte deshalb Fachanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen als einen „Anwalt der Bankkunden“, der äußerst erfolgreich die Rechte von Verbrauchern durchsetzt.