Immer wieder kommt es vor, dass sich Anleger um ihre Geldanlage Sorge machen, weil sie entweder eine schlechte Nachricht von ihrer Anlagegesellschaft oder lange keine Information über ihre Investition erhalten haben. Dann möchten sie berechtigterweise wissen, „was los ist“. Naheliegend ist in dieser Situation, den Kontakt zu seinem Anlagevermittler bzw. Anlageberater zu suchen, um nachzufragen. Doch nun kommt manchmal die zweite unangenehme Überraschung: er ist nicht auffindbar. Spätestens jetzt sollten Sie der Sache „auf den Grund gehen“.
Untergetauchte Berater und Vermittler
Nichterreichbarkeit muss nicht immer das Schlimmste befürchten lassen. Dafür kann es verschiedene harmlose Gründe wie Umzug, Beendigung der Tätigkeit etc. geben. Doch es kommt wiederum so selten nicht vor, dass dies ein Indiz für Ungemach – und nicht nur für die Anleger ist. Denn dann drohen dem Vermittler oder Berater der die Geldanlage vermittelt hat, die sich auf einmal als verlustreich erweist, unangenehme Fragen oder gar Haftungsansprüche. Dem versuchen sich die Vermittler oder Berater manchmal zu entziehen.
Anfrage bei der BaFin oder der Gewerbeaufsicht
In einer solchen Situation sollten die betroffenen Anleger zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bemühen. Denn sie beaufsichtigt die Tätigkeit vertraglich gebundener Vermittler, welche als Unternehmen oder Einzelperson ausschließlich die Anlagevermittlung, die Anlageberatung und das Platzierungsgeschäft auf Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstitutes oder Wertpapierinstituts (mit Sitz im Inland) betreiben.
Die vertraglich gebundenen Vermittler werden von der BaFin in einem Register geführt.
Dagegen unterliegen Finanzanlagenvermittler, die Anteile oder Aktien an Investmentvermögen (offene und geschlossene inländische, EU- und ausländische Investmentvermögen) oder Vermögensanlagen vermitteln, nicht der Aufsicht durch die BaFin. Sie werden von der zuständigen Gewerbeaufsicht genehmigt und sind insofern dort registriert.
Die Emittenten der Geldanlage können weder bei der BaFin noch bei der Gewerbeaufsicht ermittelt werden. Wenn man Gründe dafür hat, diese ausfindig zu machen, sollte man schnellstens einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bemühen.
Unser Angebot: Prüfung Ihrer Anlagesorge
Wir prüfen, ob Ihre Sorge berechtigt ist, dass es schlecht um Ihre Geldanlage steht. Sollten Sie im Ergebnis die Entscheidung treffen, sich von ihrer Anlage trennen zu wollen und Schadenersatzforderungen zu erheben, klären wir Sie über die Erfolgsaussichten auf und sagen Ihnen, mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Im Übrigen hat im Erfolgsfall die Gegenseite die Kosten zu tragen.
Erst dann, wenn wir Ihre Fragen beantwortet haben, entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren wollen.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Unsere Kompetenzbei der Anlageberater- und Anlagevermittlerhaftung
Wir vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit Anleger außergerichtlich als auch vor Gericht.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse konnten wir einer Vielzahl von Mandanten helfen, Verluste bei ihrer Kapitalanlage zu vermeiden bzw. den Anspruch auf den ihnen zugesagten Ertrag durchzusetzen. In vielen Fällen gelingt uns dies schnell und unkompliziert in einer außergerichtlichen Einigung.