Das Schufa-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Dezember 2023 hat weitreichende Folgen für die Kreditvergabe in Deutschland. Das Gericht hat entschieden, dass die ausschließliche oder maßgebliche Entscheidung über die Kreditvergabe auf der Grundlage eines Schufa-Scores gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.
In dem Urteil ging es um zwei Verfahren gegen die Schufa, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher sich gegen eine Ablehnung eines Kreditantrags aufgrund ihres Schufa-Scores gewehrt hatten. Die Gerichte in Deutschland hatten den Fall an den EuGH verwiesen, um die Vereinbarkeit des Schufa-Scores mit der DSGVO zu klären.
Der Generalanwalt des EuGH hatte im März 2023 in seinen Schlussanträgen argumentiert, dass die ausschließliche oder maßgebliche Entscheidung über die Kreditvergabe auf der Grundlage eines Schufa-Scores gegen die DSGVO verstößt. Er begründete dies damit, dass ein solcher Score eine automatisierte Entscheidung über die Kreditwürdigkeit einer Person darstellt. Dies greift in das Recht auf eine faire und gerechte Behandlung ein, das in der DSGVO verankert ist.
Der EuGH hat die Schlussanträge des Generalanwalts im Wesentlichen bestätigt. Er hat entschieden, dass die ausschließliche oder maßgebliche Entscheidung über die Kreditvergabe auf der Grundlage eines Schufa-Scores gegen Artikel 22 Absatz 1 DSGVO verstößt. Dieser Artikel besagt, dass eine betroffene Person nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen werden darf, die sie erheblich beeinträchtigt, es sei denn, die Entscheidung ist für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder sie beruht auf der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person.
Das Urteil des EuGH hat folgende Folgen für die Kreditvergabe in Deutschland:
- Banken und andere Kreditgeber dürfen nicht mehr ausschließlich oder maßgeblich auf den Schufa-Score bei der Entscheidung über die Kreditvergabe zurückgreifen.
- Kreditgeber müssen bei der Kreditentscheidung auch andere Faktoren berücksichtigen, wie zum Beispiel die Bonität des Kreditnehmers, die Höhe des Kredits und die Laufzeit des Kredits.
- Kreditgeber müssen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, dass sie bei der Kreditentscheidung auch auf den Schufa-Score zurückgreifen.
Die Schufa hat bereits angekündigt, dass sie ihr Scoring-Verfahren in Deutschland an das Urteil des EuGH anpassen wird. Die Anpassungen sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Das Urteil des EuGH ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucherschutz in Deutschland. Es stärkt das Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf eine faire und gerechte Behandlung bei der Kreditvergabe.
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