Der Sachverhalt und die Entscheidung
Wer seinen Haustürschlüssel verliert, muss damit rechnen, dass seine Hausratversicherung im Falle eines Einbruchs nicht zahlt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden (Urt. v. 05.07.2023, Az. IV ZR 118/22). Ein Mann hatte seine Wohnungseinrichtung nach einem Einbruch versichert. Die Einbrecher hatten sich Zugang verschafft, indem sie einen zuvor gestohlenen Schlüssel nutzten. Der Versicherte machte einen Schaden von über 64.000 Euro geltend. Doch die Versicherung lehnte die Zahlung ab und berief sich auf eine Klausel im Versicherungsvertrag, die von einer fahrlässigen Handlung des Versicherten sprach.
Der BGH gab der Versicherung Recht. Die Richter entschieden, dass die Klausel im Versicherungsvertrag, die einen Einbruch durch einen gestohlenen Schlüssel ausschließt, rechtmäßig ist. Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer sei nicht ersichtlich, dass ein Einbruch mit einem gestohlenen Schlüssel weiterhin als Einbruch im versicherungstechnischen Sinne gilt.
- Kern der Entscheidung: Die Versicherung muss bei einem Einbruch mit gestohlenen Schlüsseln nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt hat.
- Juristische Grundlage: Die Entscheidung stützt sich auf eine spezielle Klausel in den Versicherungsbedingungen und die Auslegung dieser Klausel durch das Gericht.
Was bedeutet das Urteil für Verbraucher?
- Vorsicht bei Schlüsseln: Wer seine Schlüssel verliert oder sie leicht zugänglich macht, riskiert, dass seine Versicherung im Schadensfall nicht zahlt.
- Klauseln genau lesen: Versicherungsverträge sollten sorgfältig gelesen werden, um sich über die genauen Leistungen und Ausschlüsse im Klaren zu sein.
- Zusätzliche Schutzmaßnahmen: Neben einer Hausratversicherung können weitere Maßnahmen wie Alarmanlagen oder sichere Türen den Schutz vor Einbrüchen erhöhen.
Fazit:
Das Urteil des BGH zeigt, wie wichtig es ist, Versicherungsverträge genau zu prüfen und sich über die eigenen Versicherungsleistungen im Klaren zu sein. Wer seinen Besitz schützen möchte, sollte nicht nur auf eine umfassende Versicherung setzen, sondern auch selbst aktiv werden und für ausreichend Sicherheit sorgen.
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