Schätz- und Besichtigungsgebühren bei Baufinanzierungen: So schützen Sie sich!

Schätz- und Besichtigungsgebühren bei Baufinanzierungen: So schützen Sie sich!

Sie möchten eine Immobilie finanzieren und suchen nach dem passenden Kredit? Dann sollten Sie sich über die anfallenden Kosten im Klaren sein. Einige Banken versuchen, zusätzliche Gebühren zu erheben, die rechtlich nicht immer haltbar sind. Eine solche Gebühr ist die sogenannte "Schätz- und Besichtigungsgebühr".

 

Was ist eine Schätz- und Besichtigungsgebühr?
Diese Gebühr wird von einigen Banken für die Wertermittlung einer Immobilie verlangt, die als Sicherheit für das Darlehen dient. In der Regel beauftragt die Bank einen Sachverständigen, die Immobilie zu begutachten und zu schätzen. Die Kosten für diese Dienstleistung sollen dann vom Kunden getragen werden.

 

Warum ist diese Gebühr umstritten?
Die Wertermittlung dient in erster Linie den Interessen der Bank, um sicherzustellen, dass der Wert der Immobilie als Sicherheit für das Darlehen ausreicht. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für diese Maßnahme nicht auf den Kunden abgewälzt werden dürfen; die Bank muss diese Kosten selbst tragen (OLG Düsseldorf-Urteil vom 5. November 2009 - I-6 U 17/09).

 

Wie umgehen Banken das Urteil?
Einige Banken versuchen, das Urteil zu umgehen, indem sie den Kunden einen separaten Vertrag für ein Wertgutachten anbieten. Für dieses Gutachten wird dann eine zusätzliche Gebühr fällig. Dieser Vertrag ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

 

Was bedeutet das für Sie als Verbraucher:in?

  • Sparen Sie Geld: Sie können sich die unberechtigte Schätz- und Besichtigungsgebühr sparen.
  • Setzen Sie Ihre Rechte durch: Wehren Sie sich gegen die Forderung nach einer solchen Gebühr.
  • Vergleichen Sie Angebote: Nicht alle Banken verlangen eine Schätz- und Besichtigungsgebühr. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Institute.

 

Was können Sie als Verbraucher:in tun?

  • Informieren Sie sich: Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Bank sorgfältig durch.
  • Vergleichen Sie Angebote: Prüfen Sie, welche Banken eine Schätz- und Besichtigungsgebühr verlangen.
  • Prüfen Sie Ihren Darlehensvertrag: Achten Sie darauf, ob in Ihrem Vertrag eine Klausel zur Schätz- und Besichtigungsgebühr enthalten ist.
  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank auf: Wehren Sie sich gegen die Forderung nach einer solchen Gebühr und verweisen Sie auf das Urteil des OLG Düsseldorf.
  • Setzen Sie Ihre Rechte durch: Wenn Ihre Bank eine solche Gebühr verlangt, widersprechen Sie und verweisen auf das Urteil des OLG Düsseldorf.
  • Holen Sie sich rechtlichen Rat: Bei Unsicherheiten können Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden.

 

Fazit
Die Schätz- und Besichtigungsgebühr bei der Baufinanzierung ist in den meisten Fällen unzulässig. Verbraucher:innen sollten sich nicht von den Banken übervorteilen lassen und ihre Rechte kennen. Mit dem Urteil des OLG Düsseldorf haben Sie ein starkes Argument, um unberechtigte Gebühren abzuwehren oder zurückzufordern.

 

Unser Angebot: Check Ihres Anspruchs

Wir prüfen als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht für Sie, ob wir für Sie Ihr Problem schnell und nachhaltig lösen können. Wir prüfen Ihre Ansprüche und machen diese ggf. auf Ihren Wunsch gegenüber der Gegenseite geltend.

Wir klären Sie stets über die Erfolgsaussichten Ihrer Forderung auf und sagen Ihnen, mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Im Erfolgsfall hat der Gegner die Kosten zu tragen.

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