Schadenersatz für Bankkunden bei verspäteter Überweisung durch die Bank

Schadenersatz für Bankkunden bei verspäteter Überweisung durch die Bank

Im Leben kommt es nicht selten auf Fristen an. Wird eine Frist versäumt, dann droht häufig ein Schaden. Was aber, wenn man eine Fristüberschreitung nicht selber zu verantworten hat, wenn die Bank, nicht wie vereinbart und erwartet, eine Überweisung verspätet ausführt? Ein Fall aus unserer Praxis zeigt, was dann möglich ist.

 

Der Fall

Unser Mandat erteilte seiner Bank online den Auftrag einen vierstelligen Betrag von seinem Girokonto an ein Versorgungswerk zu überweisen. Der Auftrag ging bei der Bank am 27.12.2012 um 19:02 Uhr ein, wurde am 28.12.2012 an eine andere Bank zwecks Clearings weitergeleitet und erreichte das Konto des Versorgungswerkes erst am 2.1.2013. Im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank war eine Einreichungsfrist bis 15:00 Uhr für die taggleiche Bearbeitung von Zahlungsaufträgen festgelegt. Durch einstweilige Verfügung wurde der Bank allerdings die Verwendung dieser Klausel untersagt. Wir verlangten daher für unseren Mandanten von der Bank Schadensersatz wegen einer verspätet ausgeführten Überweisung. Denn ihm war dadurch ein Steuerschaden entstanden, weil die Zahlung beim Versorgungswerk bis spätestens am 31.12. eingehen musste, um versorgungsrechtliche und damit auch steuerliche Wirkung zu entfalten. Außerdem entging unserem Mandanten so ein höherer Rentenanspruch.

 

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht befand, dass unser Mandant Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz hat. Denn die Bank hafte als Zahlungsdienstleister, weil sie ihre Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verletzt, indem sie entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht sichergestellt hat, dass der Zahlungsbetrag spätestens am 28.12.2012 beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers einging.

Beim Online-Banking sei vom sofortigen Zugang auszugehen, da das System der Bank den Zahlungsauftrag nicht bloß speichert, sondern auch verarbeitet und damit nach den allgemeinen Maßstäben des § 130 BGB auch „zur Kenntnis" nimmt. Wäre die Überweisung rechtzeitig ausgeführt worden, hätte unser Mandant neben einem höheren Rentenanspruch auch höhere Altersvorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen können und dadurch eine höhere Rückerstattung erhalten.

 

Kommentar

Überweist die Bank einen Geldbetrag nicht ordnungsgemäß, kann dies zu erheblichen Konsequenzen, sprich Schäden führen. Das zeigt dieser Fall. Aber nicht nur Verbraucher können so großen Schaden erleiden. Unternehmern drohen durch verspätete bzw. ausbleibende Überweisungen oft hohe Konventionalstrafen oder Kündigungen mit weitreichend negativen Folgen. In solchen Fällen sollte sofort das Gespräch mit der Bank gesucht werden, um zu einer Einigung zu gelangen. Bleibt das erfolglos, dann empfiehlt sich der Gang zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir machen Ihnen dafür folgendes Angebot:

 

Kostengünstige Ersteinschätzung

Wir sagen Ihnen in einer kostengünstige Ersteinschätzung, ob Sie einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer verspätet ausgeführten Überweisung haben und wie hoch die Erfolgsaussichten und möglichen Kosten eines Rechtsstreits mit der Bank sind. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren wollen.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.