Russische Staatsanleihen – Probleme der Durchsetzung von Ansprüchen

Russische Staatsanleihen – Probleme der Durchsetzung von Ansprüchen

Staatsanleihen waren in der Vergangenheit vor allem für sicherheitsbewusste Anleger eine gute Geldanlage.  Doch mit der extrem niedrigen Verzinsung der Schuldverschreibungen in den letzten Jahren ließ ihre Attraktivität spürbar nach. Kein Wunder, wenn z.B. die Rendite der 10-jährigen deutschen Staatsanleihen bis unter die Nulllinie sank. Anders aber bei russischen Staatsanleihen, die bis vor Kurzem noch eine gute Verzinsung boten. Doch was ist nun mit den Rückzahlungs- und Zinsansprüchen angesichts des Ukrainekrieges mit all seinen wirtschaftlichen Folgen für Russland und den Sanktionen des „Westens“?

 

Die Probleme

Die Sanktionen gegenüber Russland zielen darauf ab, dem Land wirtschaftlich zu schaden. Der Worst Case wäre ein Staatsbankrott. Die aktuellen Entwicklungen lassen allerdings nicht erkennen, dass Russland absehbar in diese Situation gerät. Damit bliebe Russland zahlungsfähig, fraglich ist allerdings, ob auch zahlungswillig. Auch wenn sich das Land in einer finanziellen Notlage befinden sollte und sich angesichts des Angriffskrieges nicht auf einen Staatsnotstand als Schuldbefreiungsgrund berufen könnte, heißt das noch lange nicht, dass Russland zahlt. Zudem können Kontensperrungen Zahlungen blockieren. Da der Handel mit russischen Papieren in der EU eingestellt worden ist, droht den Anlegern sogar der Totalausfall.

 

Die Ansprüche

Anleger russischer Staatsanleihen haben grundsätzlich drei Ansprüche:

  1. Rückzahlung des Nominalbetrags des erworbenen Miteigentumsanteils an den fällig gewordenen Schuldverschreibungen

  2. Zahlung fälliger Zinsen
  3. bei Nichtzahlung der Zinsen Schadensersatz für entgangenen Gewinn

 

Haftung von Anlageberatern

Anlageberater sind bei einem Kauf von Staatsanleihen in einem Beratungsgespräch verpflichtet, auf Risiken hinzuweisen, die sich aus der politischen und wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Landes ergeben. Spätesten mit Kriegsbeginn durfte man keine russischen Staatsanleihen anbieten bzw. vertreiben. Die BaFin hat sogar ein temporäres Handelsverbot von Finanzinstrumenten mit Bezug zum russischen Markt erlassen.

Wer vor dem Krieg russische Staatsanleihen erworben hat, bei dem ist es wichtig, dass in den Staatsanleihen ein Verzicht auf den Immunitätseinwand des Staates (und der damit verbundenen Unklagbarkeit in dritten Staaten) vorgesehen war. Hat der Berater nicht auf den ausdrücklichen Immunitätsverzicht geachtet und seinen Kunden auf das dann damit verbundene Risiko hingewiesen, hat er einen schweren Beratungsfehler mit Schadenersatzfolgen begangen.

 

Fazit

Die vielfältigen Fragen, die mit der (aktuellen) Durchsetzung der Ansprüche aus russischen Staatsanleihen verbunden sind, erweisen sich als juristisch hochkompliziert. Und selbst dann, wenn man zu einem positiven Ergebnis für die Anleger kommt, steht immer noch die Realisierung der Ansprüche aus. Klagen vor deutschen Gerichten – vorbehaltlich einer hiervon abweichenden Gerichtsstandsvereinbarung – scheinen möglich, aber sind ohne Rechtsschutzversicherung wenig empfehlenswert. Illusionslos muss man konstatieren: Ein Staat der Krieg führt, hält sich nicht an das Recht. Wer sich aber an das Recht halten muss, ist der deutsche Anlegeberater bzw. Anlagevermittler. Und wer hier berechtigte Ansprüche durchsetzt sind deutsche Gerichte.

 

Unser Angebot: Prüfung Ihrer Ansprüche aus russischen Staatsanleihen

Wir bieten Ihnen ein rechtliches Sondierungsgespräch. Dabei erörtern wir Ihnen, welche Chancen Sie derzeit realistischer Weise haben, Ihre Ansprüche gegen wen durchzusetzen. Sie entscheiden dann in Kenntnis der Erfolgsaussichten, ob wir für Sie aktiv werden sollen. Wir sagen Ihnen auch, wie hoch die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Forderung sind. Haben wir Erfolg, trägt die Gegenseite die Kosten. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Wir beraten und vertreten Sie auch bei Problemen mit anderen Staatsanleihen.

 

Unsere Kompetenz

Unsere Kanzlei ist auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisiert. Als Fachanwälte vertreten wir mit unserer Kompetenz und langjährigen Erfahrung Anleger bundesweit außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir vermeiden sinnlose Rechtsstreite und suchen im Interesse unserer Mandanten immer nach einer guten und schnellen Lösung. Wenn das außergerichtlich nicht möglich ist, führen wir die Prozesse engagiert und konsequent.