Reservierungsgebühr für Makler beim Immobilienkauf?

Reservierungsgebühr für Makler beim Immobilienkauf?

Immobilien sind begehrt. Ach wenn die jüngste Zinsentwicklung die Kauflaune trübt, wer glaubt, sein Traumhaus gefunden zu haben, der möchte es sich beim Maklern sichern. Nicht selten bieten deshalb Makler potentiellen Immobilienkäufern eine Reservierung gegen Geld an. Die Höhe einer solchen Reservierungsgebühr beträgt meist 10 -15 % der Provisionsanspruchs des Maklers oder sie orientiert sich am Kaufpreis. Ist aber die Vereinbarung einer solchen Reservierungsgebühr zulässig? Umstritten! Aber: Der Bundesgerichtshof (BGH) ist aktuell mit einem solchen Fall konfrontiert. Die Entscheidung steht kurz bevor.

 

Der Präzedenzfall

 

Die Kläger wollten ein bestimmtes Einfamilienhaus kaufen, doch die Finanzierung war noch nicht gesichert. Das Makler-Unternehmen bot ihnen daraufhin an, das Haus für sie einen Monat lang gegen eine Reservierungsgebühr von 4.200 Euro zu sichern. Diese Summe entsprach 1% des vorgesehenen Kaufpreises von 420.000 Euro. Beim Kauf sollte die Reservierungsgebühr mit der Provision verrechnet werden. Allerdings kam es nicht dazu, denn die Kläger schafften es nicht, die Finanzierung des Hauses zu organisieren. Und nun wollten sie vom Makler die gezahlte Reservierungsgebühr zurückerstattet haben. Das führte kaum überraschend zum Streit.

 

Eine (Vor)Entscheidung?

 

Der BGH hatte bereits im Jahre 2010 einen ähnlichen Fall zu klären. Damals sahen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklervertrages eine erfolgsunabhängige Vergütung vor. Die Richter erklärten damals die fragliche Klausel für unwirksam, weil dies ein Versuch darstelle, sich auch beim Scheitern der Vermittlungsbemühungen eine erfolgsunabhängige Vergütung zu sichern.

Lässt sich diese Rechtsposition auf den aktuell zu entscheidenden Fall übertragen?

 

Eigenständige Reservierungsvereinbarung oder Nebenabrede zum Vertrag?

 

In dem geschilderten Fall ist die Situation anders. Während damals die Klausel Teil der vorformulierten Vertragsbedingungen war, die der potentielle Kunde unterschreiben konnte oder auch nicht, wird eine Reservierungsvereinbarung separat geschlossen. Das kann sogar zeitlich abweichend von der Unterschrift unter den Maklervertrag geschehen. Es handelt sich im Zweifel um eine eigenständige Vereinbarung, die allerdings inhaltlich direkt auf den Maklervertrag Bezug nimmt, wenn z.B. die Gebühr auf die Provision angerechnet werden soll.

 

Reservierungsvereinbarung mit oder ohne Notar?

 

Fraglich und damit ebenfalls umstritten ist, ob bzw. ab wann eine Reservierungsvereinbarung notariell beurkundet werden muss. Der BGH hat dazu vor langer Zeit entschieden, dass dies bei Gebühren notwendig sei, die mehr als 10 bis 15% der vereinbarten Provision betragen. Im vorliegenden Fall betrug die Gebühr 14,37% der Provision und die Vereinbarung sah kein Notar. Was wird der BGH dazu sagen? Wird den Klägern allein wegen fehlender notarieller Beurkundung eine Rückerstattung der Reservierungsgebühr zugestanden?

Wir werden Sie darüber informieren. Schauen Sie auf unsere Seite!

 

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Eine Reservierungsgebühr bezahlt man nicht aus der Portokasse. Gerade wenn man sich um eine Immobilie bemüht, benötigt man jeden Cent. Und ein gescheiterter Kauf ist besonders ärgerlich, wenn man dafür noch Geld bezahlt hat.

Wir prüfen für in einer Ersteinschätzung, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung der Reservierungsgebühr haben. Wir schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein und informieren Sie darüber, mit welchen Kosten Sie ggf. rechnen müssen. Sind wir für Sie erfolgreich, haben Sie keine Kosten, der Makler wird dann damit belastete. Aufgrund unserer Erfahrungen und unserer Reputation gelingt es uns meist außergerichtlich, also kostengünstig, schnell und unkompliziert, zum Erfolg zu kommen.

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