Rechtsschutz für Anleger bei gescheiterter Containerinvestition

Rechtsschutz für Anleger bei gescheiterter Containerinvestition

 

Wer in Container investiert, der riskiert sein Geld durch ein Dreifachrisiko: Marktschwankungen, Währungsschwankungen und die Insolvenz des Anbieters stehen den Gewinnversprechungen massiv im Wege. Realisiert sich nur ein Risiko zum Schaden des Anlegers, dann steht die Frage, wer dafür ggf. zur Verantwortung, sprich „Wiedergutmachung“, herangezogen werden kann. Das bedeutet im „Ernstfall“ Konflikt und Kosten. Gut, wer dann rechtsschutzversichert ist. Doch tragen die Rechtsschutzversicherungen diese Kosten, erteilen sie Deckung? Aufgrund ihrer Erfahrungen bzw. Belastungen, schließen sie schon seit Jahren Risiken aus Kapitalanlagen vom Versicherungsschutz aus bzw. übernehmen nur bei risikoarmen Anlagen die Deckung. Wie ist die Lage?  

 

Die Risiken des Containergeschäfts und Betrug

Die Containerschifffahrt und damit das Containergeschäft sind in erheblichem Maße von der wirtschaftlichen Weltlage abhängig. Selbst Wirtschaftsexperten fallen Prognosen schwer. Angesichts fehlender oder vager Vorhersagen ist deshalb eine Investition in Container fast ein Glücksspiel.

Oft werden Container nicht in Euro gekauft. Beim Erwerb einer Container-Kapitalanlage in einer anderen Währung kann es daher beim Rückkauf bei ungünstigen Kursen zu Verlusten kommen.

Fest vereinbarte Rückkaufpreise für Container stellen ein erhebliches Risiko für Reedereien, die Fondsgesellschaften und letztlich die Anleger dar. Sinken die Preise für neue Container drastisch, dann können ältere Container schwer bzw. schlecht verkauft werden. Und dann gibt es noch die Betrugsfälle. Da werden hohe Renditen versprochen und die Anleger z.B. durch ein Schneeballsystem getäuscht. Das Geschäftsmodell Schiffscontainer kaufen, vermieten und wieder verkaufen muss natürlich „Schiffbruch“ erleiden, wenn z.B. die angegebene Zahl der gekauften Container im Prospekt nicht der Zahl der tatsächlich angeschafften Container entspricht. Es gibt also viele Möglichkeiten, sein Geld bei einer Investition in Containern zu verlieren. Der Worstcase-Fall ist dann immer die Insolvenz der Fondsgesellschaften, die in der Folge bis zum Totalverlust bei den Anlegern führen kann. Dann steht die Frage, selbst schuld oder hat man mich zum Opfer gemacht.

 

Rechtsschutz zugunsten der Anleger

Entscheidend für die Gewährung von Rechtsschutz sind zunächst die Allgemeine Rechtsschutz-Bedingungen (ARB) der Versicherer. Hier ist geregelt, was wann in welchem Umfang versichert ist. Diese ARB sind Musterbedingungen für die Versicherer, die sich immer wieder einmal ändern und tendenziell, die Pflichten der Versicherer und die Rechte der Versicherten einschränken. Diese Regelungen sind für einen Nichtjuristen schwer zu verstehen und bedürfe fast immer der Auslegung, die Kenntnisse des einschlägigen Versicherungsrechts voraussetzt. Die herrschende Rechtsprechung geht aber zugunsten der Versicherten davon aus, dass es für die Auslegung der Begriffe auf das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ankommt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Versicherteninteresse bei Risikoausschlussklauseln nicht in der stärkeren Beschneidung des Versicherungsschutzes besteht, als der erkennbare Zweck einer Klausel dies gebiete. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht also nicht mit Lücken im Versicherungsschutz zu rechnen, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht. Deshalb sind Risikoausschlussklauseln im Interesse der Versicherten eng auszulegen. Im Übrigen haben wir es immer wieder erlebt, dass unsere Mandanten bei der Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen schlecht oder sogar falsch beraten wurden. In einem solchen Fall prüfen wir die Haftung des Versicherungsvermittlers.

 

Was heißt das?

Ja, Versicherungsrecht ist kompliziert und es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich aber sind rechtsschutzversicherte Kapitalanleger angesichts der herrschenden Rechtsprechung keineswegs chancenlos, wenn sie ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen wollen. Aber: Angesichts mächtiger Versicherungsgesellschaften mit professionellen Rechtsabteilungen bedarf es dazu spezialisierter und erfahrener Fachanwälte für Versicherungsrecht, die für ihre Mandanten kämpfen.

 

Unser Angebot: Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren!

Ihre Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckung in Ihrem Kapitalanlagen-Rechtsstreit? Zu Recht? Wir sagen es Ihnen. So erfahren Sie, ob Sie doch noch mit einer Deckungszusage rechnen können. Unsere spezialisierten Anwälte kennen die „Totschlagargumente“ der Versicherer und sorgen dafür, dass Sie trotzdem zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz aus unzähligen Auseinandersetzungen mit Rechtsschutzversicherungen, in denen wir unseren Mandanten fast immer helfen konnten. Sie können darauf vertrauen, dass wir sie in keinen aussichtslosen Rechtsstreit treiben.

Auf Ihren Wunsch vertreten wir Sie als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht dann auch in ihrer „eigentlichen“ Angelegenheit.