Prämiensparverträge: Zinsanpassungsklauseln der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig unwirksam

Prämiensparverträge: Zinsanpassungsklauseln der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig unwirksam

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat am 22.4.2020 in einem Musterfestellungsklageverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig entschieden, dass die Zinsanpassungsklauseln der Sparkasse unwirksam sind (Az.: 5 MK 1/19). In diesem Verfahren hatten über 950 Verbraucher ihre Ansprüche über das Klageregister angemeldet.

 

Die Klage

Die Verbraucherzentrale begehrte mit ihrer Klage die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Zinsberechnung der von der Sparkasse ausgereichten Sparverträgen »S-Prämiensparen flexibel«. Sie war der Auffassung, dass die Zinsen aus Sparverträgen bisher falsch berechnet wurden. Das OLG kam zu demselben Ergebnis. Damit sind die Zinsanpassungsklauseln unwirksam. Und die Sparkasse Leipzig ist deshalb verpflichtet, die Verzinsung nach einem angemessenen, öffentlich zugänglichen Referenzzinssatz vorzunehmen.

 

Zinsnachzahlungen einfordern

Fest steht mit diesem Urteil, dass die betroffenen Sparer Anspruch auf Zinsnachzahlungen haben. Allerdings hat das OLG die Grundsätze der Zinsanpassung nicht verbindlich für alle definiert, da es nach Ansicht des Gerichts sehr individuelle Vorstellungen der Sparer geben könne. So ist aktuell unklar, wie hoch die Zinsnachzahlungen für die Betroffenen ausfallen können. Diesen individuellen Anspruch müssen die Verbraucher nunmehr jeder für sich selbst einklagen. Die Verjährung der Ansprüche beginnt erst mit der Beendigung des Sparvertrages. Insofern kann die Zinsneuberechnung bis in das Jahr 1994 zurückgehen.

 

Kommentar

Immer wieder haben Sparer Ärger mit ihren Prämiensparverträgen ihrer Bank oder Sparkasse. Obwohl sie von sich aus tätig werden müssen, wenn sie in ihren Sparverträgen unwirksame Zinsanpassungsklauseln finden, geschieht dies selten. Daher kommt es wie hier immer wieder zu Klagen und Gerichtsprozessen. Aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen versuchen viele Kreditinstitute ihre hochverzinsten Sparverträge zu kündigen, in denen sie oft nach eigenem Ermessen über Änderungen der Verzinsung entscheiden können. Wer seinen Anspruch auf eine höhere Verzinsung wegen unwirksamer Zinsanpassungsklauseln geltend macht, erhielt nach Aussage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die 136 Kreditinstitute, insbesondere Sparkassen, untersucht hat, im Durchschnitt 4.000 € zu wenig an Zinsen. Der höchste Nachforderungsanspruch belief sich auf 78.000 €.

 

Kostengünstige Ersteinschätzung

Sollte auch Ihr Vertrag eine unwirksame Zinsanpassungsklausel enthalten bzw. Sie haben gefühlt zu wenig Zinsen erhalten, dann lassen Sie das fachanwaltlich prüfen. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Einschätzung Ihres Prämiensparvertrages. So wissen Sie, ob Sie einen (höheren) Anspruch gegen Ihre Bank oder Sparkasse haben und mit welchen Kosten der Rechtsdurchsetzung Sie rechnen müssen.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Wir setzen Ihren Anspruch durch

Ganz gleich, ob Sie wie bei diesem Musterfestellungsklageverfahren gehalten sind, Ihren bereits grundsätzlich feststehenden Anspruch individuell durchzusetzen oder aber einen durch uns ermittelten Anspruch haben, wir setzen diesen für Sie durch. In vielen Fällen sind wir dazu auch außergerichtlich in der Lage, sodass eine Klage nicht notwendig wird.

 

Mit Kompetenz und Konsequenz zum Erfolg für unsere Mandanten

Die Kanzlei Benedikt-Jansen verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit verbraucherunfreundlichen und rechtswidrigen Praktiken der Kreditinstitute, speziell der Sparkassen. Wir haben nicht nur in hunderten von Einzelverfahren unsere Mandanten erfolgreich vertreten, sondern auch Grundsatzurteile für alle Bank- und Sparkassenkunden erstritten. Anerkennend stellte die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ deshalb Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) unter dem Titel „Anwalt der Bankkunden“ als einen Menschen vor, der äußerst erfolgreich die Rechte von Verbrauchern stärkt.