Phishing-Falle "Portalanmeldung": Bank haftet bei unklarer Freigabeaufforderung!

In der digitalen Welt lauern Betrüger überall – gerade beim Online-Banking ist Vorsicht geboten. Eine neue Masche nutzt unklare Formulierungen bei Freigabeaufforderungen, um an Ihr Geld zu gelangen. Doch ein aktuelles Urteil stärkt die Rechte von Bankkunden: Ist die Aufforderung zur Freigabe einer Transaktion missverständlich, kann die Bank für entstandene Schäden haften.

 

Das Problem: Die nichts sagende "Portalanmeldung"

Viele Bankkunden nutzen für Überweisungen oder andere Bankgeschäfte im Internet sogenannte Freigabe-Apps. Bevor ein Vorgang ausgeführt wird, erscheint oft eine Push-Nachricht auf dem Smartphone, die zur Bestätigung in der App auffordert. Doch was, wenn diese Aufforderung so vage formuliert ist, dass man gar nicht genau weiß, was man da eigentlich freigibt?

Genau das ist einer Bankkundin passiert, die über ein Kleinanzeigenportal etwas verkaufen wollte. Sie erhielt eine SMS, die angeblich vom Bezahldienst des Portals stammte und sie aufforderte, auf einen Link zu klicken, um eine Zahlung zu bestätigen. Über diesen Link gelangte sie auf eine gefälschte Seite, auf der sie ihre Kreditkartendaten eingab. Kurz darauf erhielt sie eine Push-Mitteilung ihrer Bank mit dem Hinweis, einen neuen Vorgang in ihrer Banking-App freizugeben. In der App erschien dann lediglich die Aufforderung, eine "Portalanmeldung" freizugeben. Die Kundin gab dies frei – und ermöglichte so Betrügern, ein neues Gerät für ihr Online-Banking zu registrieren und anschließend knapp 5.000 Euro von ihrer Kreditkarte abzubuchen.

 

Die Entscheidung des Gerichts: Bank muss für Klarheit sorgen

Das Amtsgericht Stuttgart gab der Klage der Kundin gegen ihre Bank statt (AG Stuttgart, Urt. v. 30.1.2025 - 1 C 3793/24, nicht rechtskräftig). Die Richter stellten klar, dass ein Zahlungsdienstleister verpflichtet ist, Vorgänge, die eine Freigabe durch den Kunden erfordern, so transparent und unmissverständlich zu gestalten, dass ein durchschnittlicher Nutzer verstehen kann, was er mit der Freigabe auslöst. Die Bezeichnung "Portalanmeldung" genügt diesen Anforderungen nicht. Sie lässt nicht erkennen, dass damit die Registrierung eines neuen Geräts für Zahlungsfreigaben gemeint ist und welche weitreichenden Folgen dies haben kann. Die Bank hätte stattdessen klar darauf hinweisen müssen, dass mit der Freigabe die Möglichkeit geschaffen wird, neue Endgeräte zur Autorisierung von Zahlungen freizuschalten. Da die Bank dies versäumt hat, konnte sie sich nicht darauf berufen, dass die Kundin den Schaden selbst verursacht hätte.

 

Was bedeutet das für Sie als Bankkunde? Praktische Tipps:

  • Seien Sie wachsam: Klicken Sie nicht vorschnell auf Links in SMS oder E-Mails, die Sie zur Eingabe von Bankdaten auffordern. Seriöse Banken werden Sie in der Regel nicht auf diesem Weg zu einer solchen Eingabe auffordern.
  • Prüfen Sie Freigabeaufforderungen genau: Wenn Sie eine Push-Nachricht zur Freigabe eines Vorgangs erhalten, prüfen Sie in Ihrer Banking-App sorgfältig, was genau Sie freigeben sollen. Achten Sie auf den Empfänger, den Betrag und die Art des Vorgangs.
  • Unklare Formulierungen hinterfragen: Wenn Ihnen eine Freigabeaufforderung unklar oder verdächtig vorkommt (wie z.B. nur "Portalanmeldung"), brechen Sie den Vorgang ab und kontaktieren Sie Ihre Bank. Geben Sie nichts frei, bei dem Sie sich nicht absolut sicher sind, was Sie damit auslösen.
  • Informieren Sie sich über Sicherheitsverfahren: Machen Sie sich mit den Sicherheitsverfahren Ihrer Bank und den Nutzungsbedingungen für Ihr Online-Banking und Freigabe-Apps vertraut.
  • Bei Verdacht sofort handeln: Wenn Sie befürchten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sperren Sie sofort Ihre Karten und Ihr Online-Banking und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

 

Fazit und wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist

Das Urteil des AG Stuttgart zeigt, dass Banken eine hohe Verantwortung für die Verständlichkeit ihrer Freigabeaufforderungen tragen. Kunden dürfen nicht durch irreführende Bezeichnungen getäuscht werden. Wenn Sie Opfer eines Online-Banking-Betrugs geworden sind und Zweifel haben, ob Ihre Bank ihre Pflichten erfüllt hat, sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Bei bankrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit missbräuchlichen Zahlungsvorgängen und der Haftung von Banken, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Fuhr  gerne mit ihrer  Expertise zur Seite und ist bei der Lösung von Problemen behilflich.