P&R Container-Investment – Nachschüsse vermeiden und eigene Ansprüche durchsetzen

P&R Container-Investment – Nachschüsse vermeiden und eigene Ansprüche durchsetzen

Vor Jahren versprachen Anlagevermittler ihren Kunden das große Geschäft bei einer Investition in Schiffscontainer der Investmentgesellschaft P&R. Auch Banken und Sparkassen vertrieben Direktinvestments der P&R-Gruppe. Vielen Anlegern war mangels Aufklärung nicht bewusst, dass es sich dabei um eine Anlage im sog. Grauen Kapitalmarkt handelt, die mit hohen Risiken verbunden ist. Und dann trat tatsächlich das Schlimmste ein: im März 2018 meldete P&R Insolvenz an. Das war einer der größten deutschen Anlageskandal der jüngeren Vergangenheit. Das Geschäftsmodell von P&R war ein Schneeballsystem und ein Großteil der angeblich vermieteten Seecontainer existierte nicht. Nicht zuletzt dieser Betrugsskandal hat dazu beigetragen, dass ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzstärkungsgesetz) erarbeitet wurde.

 

Rückforderungen und Nachschüsse vermeiden

Mangelnder wirtschaftlicher Erfolg kann zu einer Nachschusspflicht führen. Und so werden aktuell von den schon geschädigten P&R-Anlegern hohe Nachschüsse gefordert, die manch einen von ihnen zum Verzweifeln bringen. Außerdem verlangt der Insolvenzverwalter von vielen Anlegern rückwirkend Geld zurück, das aus Mieteinnahmen und Container-Rückkäufen stammt. Doch das Landgericht (LG) Karlsruhe hat jüngst z.B. eine solche Forderung des Insolvenzverwalters zurückgewiesen und damit den Anleger geschützt.

 

Bei Falschberatung Geld zurück

Fehlerhafte Aufklärung oder unzureichende Beratung über ein Investment führt zu Schadenersatzansprüchen der Geschädigten. Weil viele Berater und Vermittler, die den Erwerb der P&R-Container empfohlen hatten, nur eine hohe Rendite in Aussicht stellten ohne auf die hohen Risiken der Anlage hinzuweisen, können die davon betroffenen Anleger auf Schadenersatz hoffen. Auch bestand anders als in den Verträgen suggeriert, kein Rückkaufanspruch der Anleger am Ende der Vertragslaufzeit. Auf dieses Risiko dürfte kaum ein Anleger hingewiesen worden sein. Zudem wurden Anleger nicht darüber informiert, dass sie im Insolvenzfall Kosten zu tragen haben, die weit über den Wert der Anlage hinausgehen können. Und schließlich wurde das Risiko des Totalverlustes kaum einem Anleger als real vermittelt oder gar unterschlagen. Die Gerichte ahnden diese Pflichtverletzungen der Berater und Vermittler mit einem Schadenersatzanspruch der geschädigten Anleger. Alles in allem zeigen eine Reihe von Urteilen und Hinweisbeschlüssen, dass geschädigte P&R-Anleger gute Chancen haben, ihre Schadenersatzansprüche aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Beratung durchzusetzen. 

 

Verjährung droht

Für Anleger können unbestritten noch bis zum 31. Dezember 2021 ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Frist begann mit Bekanntwerden der P&R-Insolvenz im Frühjahr 2018. Anleger haben daher nur noch gut zwei Monate Zeit, um ihre Ansprüche zunächst zu sichern und dann durchzusetzen. Aus diesem Grund empfiehlt sich, alsbald einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu kontaktieren.

 

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