Opfer eines Bitcoin-Betruges? Wir helfen Ihnen!

Opfer eines Bitcoin-Betruges? Wir helfen Ihnen!

Wenn es ums Geld geht, dann kennt der Betrug keine Grenzen. Neue Anlagemöglichkeiten in sog. Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum bieten neue Betrugsmöglichkeiten. Mittels aggressiver Werbung im Internet und in den sozialen Netzwerken werden den späteren Opfern hohe Renditen versprochen. Ein Fall aus unserer Praxis ist dafür geradezu typisch.

 

Aggressiv geworben und skrupellos betrogen

Unser Mandant nahm im Internet Verbindung zu BITCOINCODE auf, um sich über eine Anlagemöglichkeit mit Bitcoins zu informieren. Ganz schnell wurde er daraufhin von der Handelsplattform „MERCURYO“, einem Bitcoinanbieter mit angeblichem Sitz in Berlin, angerufen und schließlich registriert. Dann folgte ein Videoanruf aufs Handy zur Aufnahme der Personalien. In Folge eines weiteren Anrufs kam es zur Einrichtung eines Bitwala-Kontos und der Überweisung des Mindestbetrages von 250 EUR zur Teilnahme an der Handesplattform. Doch das war den Betrügern nicht genug. Und so wurde unser Mandant von der nunmehr nicht mehr existierenden Firma telefonisch derart bearbeitet, dass er seine Investitionssumme auf 15.000 EUR erhöhte. Anfangs wurden seine Zahlungen noch auf einem Handelskonto bei der Bitwala GmbH (Solaris Bank) gutgeschrieben und der erworbene Bitcoinwert dargestellt. Doch dann geschah nichts mehr. Als unser Mandant endlich misstrauisch wurde, war es bereits zu spät. Er hatte weder Zugriff auf sein Konto noch war die Firma erreichbar.

 

Strafanzeige reicht nicht

Viele Anleger gehen zur Polizei und stellen eine Strafanzeige, wenn Sie ahnen oder sich schon sicher sind, Opfer eines Betruges geworden zu sein. So auch unser Mandant. Das ist richtig, doch nicht ausreichend, um den Schaden möglichst abzuwenden, denn die Polizei übernimmt die Strafverfolgung, kümmert sich aber nicht um die Wiederbeschaffung des Geldes. Wer es also bei einer Strafanzeige belässt, wird auf seinem Schaden sitzen bleiben.

 

Bei Kapitalanlagebetrug Fachanwalt konsultieren

Wer Opfer eines Anlagebetruges mit Kryptowährungen geworden ist, sollte schnell handeln und sich mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht in Verbindung setzen. Dieser weiß, was sofort getan werden muss, um entweder den Schaden sofort noch abzuwenden bzw. das Geld zurückzuholen. Auch wenn der bzw. die Täter nicht ausfindig gemacht werden können, kann nicht selten ein Anspruch gegen die Bank bestehen, bei der das Bitcoin-Konto geführt wurde.

 

Kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Betrugsfalls

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir sagen Ihnen, was wir für Sie tun können. Sie entscheiden dann, ob Sie uns mit Ihrem Fall beauftragen wollen. Wir kümmern uns ggf. auch um die Strafanzeige bei der Polizei. Das Wichtigste ist aber für uns, dass Sie möglichst schnell Ihr Geld zurückerhalten und Sie wieder Ruhe finden können.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.